Leitbild der Stadt Köln

18.12.2003 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.12.2003 setzen lassen: Der Rat versteht das formulierte Leitbild Köln 2020 nicht als Endpunkt des Leitbildprozesses, sondern als den Beginn der Diskussion über das nun veröffentlichte Leitbild, seine Umsetzung und seine Weiterentwicklung. Der Rat nutzt darum die Beschlussvorlage, um nun selber seine Anregungen zum Leitbild Köln 2020 zur Diskussion zu stellen und selbst einen Prozess der Weiterentwicklung des Leitbildes anzustoßen. Folgende weiterführende Anregungen möchte der Rat darum zur Diskussion stellen: I. Der Rat schlägt vor, im weitergehenden Leitbildprozess die Herausforderungen für Köln durch die Zusammensetzung der Kölner Bevölkerung durch Zuwanderung und die daraus folgenden Konsequenzen zu thematisieren. Köln ist wie keine andere Stadt in Nordrhein-Westfalen geprägt durch ihren großen türkisch-stämmigen Bevölkerungsanteil, der heute schon über 100.000 Mitglieder in der Stadtgesellschaft zählt und bis zum Jahre 2020 weiter anwachsen wird. Köln ist nicht nur christlich, sondern schon über mehr als ein Jahrzehnt muslimisch geprägt. Die große muslimische Minderheit in Köln wird dauerhaft die städtische Gesellschaft mit formen. Daraus wächst eine große Herausforderung für Köln, schon heute und zukünftig ein friedliches Gemeinwesen zu schaffen, in dem sich alle als Kölnerinnen und Kölner, als Teil eines Ganzen verstanden wissen. II. Der Rat schlägt für das Leitbild 2020 vor, die Stadt zu verpflichten, ihre Bildungsorte wie z. B. Schulen bestens auszustatten sowie ihren Einfluss auf die Landesregierung auszuüben, dass das gleiche Ziel auch für die Kölner Universitäten und Fachhochschulen Anwendung findet. Der Rat fordert eine gemeinsame Anstrengung von der Stadt und der Kölner Bürgerschaft zur Schaffung von bezahlbarem Wohnangebot für Studierende sowie ein gemeinsames Engagement, um die besten Lehrkräfte für Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen nach Köln zu holen. Dagegen sollte alles unterlassen werden, was Lehrkräfte und Studierende, wie z. B. durch eine Zweitwohnungssteuer, für den Wissenschaftsstandort Köln verschreckt. III. Der Rat schlägt für das Leitbild 2020 vor, eine klare Verpflichtung der Stadt zu formulieren, alle städtischen Verordnungen auf das Notwendigste zu beschränken und neue Bestrebungen der Regulierung zu unterlassen. Köln braucht eine neue Kultur der Selbstständigkeit, um unternehmerische Initiativen zu unterstützen. Die ständige steigende Neuverschuldung der Stadt sowie veränderte Wettbewerbsituationen zwingen zu einer Prüfung und Neuverteilung von Aufgabenbereichen zwischen Staat und Privaten. Das Leitbild sollte darum eine Aussage über ein Prozess der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und städtischer Unternehmen enthalten. Köln muss sich von dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft leiten lassen, wonach privates wirtschaftliches Handeln im Vordergrund steht und Vorrang vor staatlicher Unternehmertätigkeit besitzt. Eine staatliche wirtschaftliche Betätigung ist vor dem Hintergrund der aufgezeigten Voraussetzungen des Privatisierungsprozesses nur dann vertretbar, wenn die Betätigung einem öffentlichen Zweck dient und Private nicht in der Lage sind, die zu erledigenden Aufgaben angemessen zu erfüllen. Für den Kölner Mittelstand sollte im Leitbildprozess beraten werden, ob aus diesem Grunde die Stadt nicht auf einen Gebrauch der erweiterten Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen des § 107 der Gemeindeordnung NW verzichten sollte. IV. Der Rat wünscht sich eine Änderung im Leitbild, die der Bedeutung von Minderheiten für Köln gerecht wird. Im Abschnitt des Leitbildes über eine moderne Stadtgesellschaft in Köln im Jahre 2020 fehlt z. B. eine Aussage zu der jüdischen Gemeinde sowie der homosexuellen Bevölkerungsgruppe. Bei dem Leitbild drängt sich das Bild auf, dass im Jahr 2020 die homosexuelle Minderheit aus dem Stadtbild verschwunden ist. Das gleiche gilt auch für die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, wo doch deren Kölner Gemeinden stetig wachsen. Für ein Kölner Leitbild, das von allen gesellschaftlichen Gruppen in Köln getragen werden soll, ist darum eine kölnspezifische Aussage unbedingt notwendig. V. Der Rat wünscht sich im Leitbild einen Aufruf für vermehrtes bürgerliches Engagement im sozialen Bereich, Hilfe zur Selbsthilfe und den Schutz der bedürftigen Schwachen vor denjenigen, die das Sozialsystem ausnutzen. Bedauerlicherweise greift das Leitbild weder die derzeitige Diskussion über unser Wohlfahrtswesen noch die notwendigen Eingriffe und Reduzierungen des Sozialstaates in Deutschland auf und unterlässt es, die langfristigen Folgen für die Kölner Stadtgesellschaft zu betrachten. VI. Der Rat vermisst im Leitbild Köln 2020 Aussagen wie Kölns Stadtbild langfristig aussehen soll. So schaltet sich das Leitbild in die Diskussion um Zukunftsprojekte nicht ein, wo doch die jetzigen Entscheidungen das Stadtbild im Jahr 2020 in besonderem Maße prägen werden. Der Rat schlägt daher vor, dass im weitergehenden Leitbildprozess Stellungnahmen zum Hochhauskonzept, über den Bau der Ost-West-U-Bahn von der Deutzer Brücke bis zum Aachener Weiher, um damit Neumarkt, Rudolfplatz und die Aachener Straße neu zu gestalten, sowie über die Errichtung von Wohngebieten mit Familienhauscharakter, Quartiergaragen in der Innenstadt und weiteren großen städtebaulichen Maßnahmen wie die Überbauung der Nord-Süd-Fahrt diskutiert und formuliert werden. Begründung: Durch den Aufruf des Oberbürgermeisters an die Kölner Bürgerschaft, ein Leitbild für Köln zu erstellen, beschloss der Rat der Stadt dafür ein organisatorisches Gerüst zu schaffen, damit in verschiedenen Diskussionsforen die Kölnerinnen und Kölner ein Leitbild für ihre Stadt entwerfen können. Das Leitbild ist nun nach zwei Jahren fertig gestellt und der Kölner Oberbürgermeister hat es der Öffentlichkeit am 7. November 2003 vorgestellt. Die im Rat der Stadt Köln vertretenen Parteien sollten in diesem Leitbildprozess Zurückhaltung üben bzw. mehr zuhören, als inhaltliche Vorgaben zu machen. Die FDP in Köln hat sich an diese Vorgaben gehalten, jedoch in jeder Leitbildgruppe mindestens einen Vertreter bzw. eine Vertreterin entsandt und einen Arbeitskreis auf Fraktionsebene installiert, um dem Leitbildprozess mit zu begleiten. Die Mitglieder des Fraktionsarbeitskreises Leitbild stellten unisono fest, dass die Leitbildgruppen tiefgreifend und ergebnisoffen diskutierten. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Leitbildforen ging es um das zukünftige Wohl der Stadt. Ideologische Schlachten waren die große Ausnahme. Die Mitglieder des Fraktionsarbeitskreises stellten aber auch zu ihrem Bedauern fest, dass durch ein zu großes Harmoniestreben bzw. durch Ausblenden von kölnspezifischen Knackpunkten das entstandene Leitbild eine Unverbindlichkeit ausstrahlt. Das Leitbild 2020 ist durch Allgemeinplätze („Köln ist die kinderfreundlichste Stadt“ oder „Köln ist eine soziale Stadt“) und durch allgemeingültige Zielsetzungen („Köln stärkt seine Attraktivität als Investitionsstandort, Reiseziel und Einkaufsstadt“ oder „Köln schafft durch die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft Wachstum und Arbeitsplätze“) teilweise eine nett zu lesende Abhandlung. Doch im Leitbild ist nicht beschrieben, wie die Stadt im Jahr 2020 mit seinem ganzen Facettenreichtum aussehen soll und wie Köln dies erreicht. Das Leitbild ist somit ohne viel Hindernisse auf alle anderen deutschen Großstädte übertragbar. Das Leitbild Köln 2020 ist mit der nun vorliegenden Fassung jedoch kein abgeschlossener Prozess, sondern Diskussionsgrundlage zu Fortentwicklung des Leitbildes für Köln. Der Rat der Stadt Köln sollte darum die Chance nutzen, mit der Verabschiedung des Leitbildes gleichzeitig mit seinen Anregungen eine Diskussion zur Weiterentwicklung des Leitbildes anzustoßen. Der Antrag nimmt diese Chance wahr und regt zur Weiterdiskussion an.

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