Liberalisierung der Verbote an stillen Feiertagen

24.10.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Kreisparteitag hat folgenden Beschluss gefasst, der zum nächsten Landesparteitag eingereicht wurde. Die FDP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Landtag und in der Landesregierung die Initiative zu ergreifen, im Sonn- und Feiertagsgesetz die Feiertagsverbote für alle Feiertage zu liberalisieren und nicht mehr zeitgemäße und widersprüchliche Verbote ersatzlos zu streichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den § 6 „Stille Feiertage“, den es zu reformieren gilt. § 7 „Sonstige Verbote“ möge ganz entfallen. Entsprechend der Forderungen müsste § 3 „Arbeitsverbote“ im Sonn- und Feiertagsgesetz angeglichen werden. Begründung: Der inhaltliche Schwerpunkt des angesprochenen § 6 (Stille Feiertage) besteht in dem Verbot von musikalischen und sonstigen Darbietungen, alle öffentlich und nicht öffentlich unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen (z.B. Hochzeiten), Vorführungen von Filmen, Theater- und musikalische Aufführungen sowie Vorträge. Des Weiteren sind jegliche Sportveranstaltungen verboten, auch das Fußballspielen von Kindern auf Bolzplätzen und vergleichbaren Rasenflächen ist untersagt. Opernbesuche sind stark eingeschränkt und Musicaldarbietungen ganz verboten. § 7 (Sonstige Verbote) beschäftigt sich mit dem öffentlichen Tanzverbot in geschlossenen Räumen an Gründonnerstag und den Verboten wie in § 6 bezogen auf den Vorabend des Weihnachtstages. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll es freigestellt sein, ihren Feiertag nach eigenem Ermessen zu gestalten. Feiertage sind teilweise prädestiniert für kulturelle und sportliche Veranstaltungen. Durch einen konfessionell geprägten Feiertag werden Anhänger anderen oder keiner Religion ausgeschlossen bzw. diese haben kein ausgeprägtes Interesse am religiösen Geschehen dieses Feiertages. Diesen Bürgerinnen und Bürger soll die Möglichkeit gegeben werden, durch die Aufhebung besagter Punkte ihren freien Tag selbst zu gestalten. Damit würden die Feiertage auch für Familien an Bedeutung gewinnen. Die unnötigen Verschachtelungen und Ausweitungen der Verbote bringen leicht erkennbare Widersprüche mit sich. So bleiben Bowlingbahnen geschlossen, während Fitnesscenter geöffnet haben. Selbst Saunen dürfen an Karfreitag öffnen, dagegen ist der Besuch von Sonnenstudios nicht gestattet. Filmvorführungen im Kino sind im Gegensatz zu Horror- und Gewaltfilmen im Fernsehen verboten. Sogar der Zoo öffnet für alle Besucher Tor und Tür. Ein Zirkus hingegen muss seine Zelte geschlossen halten. Die Reformierung dieses Gesetzes wäre ein kleiner Schritt zur Entbürokratisierung unserer überladenen, bestehenden Gesetze.

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