Mehr Sicherheit.

26.06.2004 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Auszug aus dem Programm für ein liberales Köln FDP-Konzept zum Aufbau einer Kölner Stadtpolizei Köln hat ein Sicherheitsproblem. Köln ist die Hauptstadt der Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle. Die Täter fühlen sich anscheinend in Köln sehr sicher. Sie schlagen am helllichten Tage zu und lassen sich von Zeugen nicht beeindrucken. Unsere Polizei wird durch das Land gestellt. Repressive Strafverfolgung bleibt Aufgabe der Landespolizei. Bereits jetzt lassen die Gesetze aber zu, dass die Stadt selbst Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Sicherheit leisten kann. Köln braucht eine Stadtpolizei (kommunale Ordnungspolizei). Aufgaben einer Kölner Stadtpolizei · Verkehrstechnische Absicherung von Großveranstaltung (z.B. Bundesligaspiele, Konzerte) und Ampelausfälle · Ausweitung des Streifendienstes auch auf Autostreifen und außerhalb der Innenstadt · Wiedereinführung der Reiterstaffeln für den Stadtwald · Ausbau gemeinsamer Streifen von Landespolizei und Ordnungsamt · Durchführung des einfachen Objektschutzes · Präsenz in der Öffentlichkeit zur Schaffung von mehr objektiver und subjektiver Sicherheit Vorteile einer Kölner Stadtpolizei · Entlastung für die Konzentration auf Kernaufgaben einer vom Land gestellten Polizei, insbesondere bei der Kriminalitätsbekämpfung · Stärke Streifenpräsenz, Erhöhung der subjektiven Sicherheit, erhöhte Prävention durch Präsenz von mehr Polizisten · Erhöhung der Aufklärungsquote bei Straftaten · Kampf gegen den Ruf Kölns als Hauptstadt der Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle, Sicherheit als Standortfaktor · Letztendlich mehr Sicherheit für Kölnerinnen und Kölner sowie Touristen vor Straftätern · Die FDP spricht sich nachdrücklich gegen flächendeckende Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen aus. Denn Videoüberwachung kann nicht präventiv wirken, sondern verlagert Probleme nur an andere Orte. Objektive Sicherheit entsteht durch Polizeipräsenz, nicht durch anonyme Kameras. FDP-Strategie gegen Kinder- und Jugendkriminalität Köln hat mit einem hohen Niveau und weiter steigenden Zahlen bei der Kinder- und Jugendkriminalität ein drückendes Problem. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Menschen erwarten zu Recht ein Handeln der Politik und es müssen die demokratischen Parteien handeln, damit nicht rechtspopulistische, ausländerfeindliche Rattenfänger sich dieser Thematik zum Stimmenfang bemächtigen. Der Erziehungsgedanke muss weiter Grundsatz im Jugendstrafrecht bleiben. Die bisherigen Strategien im Umgang mit der Kinder- und Jugendkriminalität in Köln und NRW besitzen nicht mehr die frühere Erfolgsquote. Offenkundig verfangen die Konzepte der vor dreißig Jahren erfolgreichen Reform des Jugendstrafrechts und Jugendhilferechts bei der heutigen Generation nicht mehr in dem gewohnten Umfang. Jugendhilfe und Jugendstrafrecht müssen sich wegen der veränderten Bedingungen fortentwickeln. Ein ganz andere Problematik besitzt Köln bei der Kinder- und Jugendkriminalität von hauptsächlich unerlaubt eingereisten Roma-Familien. Hier versagt die Jugendhilfe sowie das Jugendstrafrecht vollkommen, da ein anderes Rechtsempfinden das Verhalten der Erziehungsberechtigen und der Kindern und Jugendlichen bestimmen und sie sich den Maßnahmen unseres Erziehungswesen entziehen. Darum sind problemorientierte Maßnahmen, wie im entsprechenden FDP-Programm vorgestellt, für diese eindeutig definierte Tätergruppe einzuführen. Präventive und helfende Maßnahmen · Erhalt und Ausbau der Arbeit für Kinder- und Jugendliche. Die Struktur der derzeitigen jugend- und sozialpädagogischen Dienste in Köln muss erhalten bleiben. Gleiches muss für die vielen Vereine und Institutionen gelten, die sich mit bürgerschaftlichem Engagement der Arbeit für Kinder und Jugendliche annehmen. Dazu zählen auch die Sportvereine, die durch Auferlegen von immer höheren Nutzungs- und Verwaltungsgebühren für öffentliche Sportanlagen faktisch gezwungen werden, ihre ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit einzustellen. · Beschluss zum Haus des Jugendrechts umsetzen Die Einführung von Diversion, also Erziehungs- und Disziplinierungsmaßnahmen bei minderschweren Fällen im Jugendstrafverfahren in Köln – wie bereits im April 2002 durch den Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen – ist dringend nötig, damit das Verfahren gegen delinquente Kinder und Jugendliche unter Beteiligung von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Polizei gleichzeitig und an einem Ort stattfindet und die Bearbeitungszeit von bisher drei bis vier Monaten deutlich reduziert werden kann. Die FDP fordert, endlich den Beschluss umzusetzen und ein Haus des Jugendrechts in Köln zu installieren. Sanktionsorientierte und erzieherische Maßnahmen Köln braucht nicht nur den Erhalt und Ausbau in der Prävention, sondern wirksamere Sanktionsmaßnahmen bei der Kinder- und Jugendkriminalität. Darum fordert die Kölner FDP das Land und den Bund zu folgenden Initiativen auf: · Einführung eines „Warnschussarrestes“ auf Probe · Zulassung einer geschlossenen Heimunterbringung für Intensivstraftäter · Zulassung von Nebenklage und Opferanwalt bei Jugendstrafverfahren · Ausbau des Täter-Opferausgleichs im Jugendstrafrecht Problemorientierte Maßnahmen bei Kinder- und Jugendkriminalität aus der Gruppe von unerlaubt eingereisten Personen Zweifelsohne fallen insbesondere Kinder und Jugendliche von nach Deutschland unerlaubt eingereisten Familien als Intensivstraftäter auf. Nach der Kölner Ermittlungskommission „TASNA“ ist das Volumen der Taschendiebstähle in Köln 10 Mal höher als im Landesdurchschnitt. Rund 80% der ermittelten minderjährigen Tatverdächtigten in Köln kamen aus dieser Personengruppe. Auch ihr Anteil bei Tageseinbrüchen ist extrem hoch. Hierin liegt jedoch kein allgemeines Jugendproblem, sondern das Problem eines Teils der genannten Gruppe: Hinterleute nutzen das Jugendstrafrecht und das soziale und liberale Köln aus, um ihre Kinder und Jugendlichen Straftaten begehen zu lassen. Bisher greifen bei minderjährigen Intensivstraftätern aus dieser Gruppe keinerlei Maßnahmen. Köln befindet sich in einer problematischen Situation, weil die Stadt sich zu dem bevorzugten Aufenthaltsort für unerlaubt eingereiste Personengruppen in NRW entwickelte und sich die negativen Begleiterscheinungen darum in Köln konzentrieren. Deshalb fordert die Kölner FDP: · Minderjährige Intensivstraftäter aus unerlaubt eingereisten Familien unter die Obhut der Jugendpflegschaft nehmen. · Gegen Anstiftung oder Duldung von Kriminalität durch Erziehungsberechtigte gezielter vorgehen. Ja zum Zuwanderungsgesetz – Nein zur illegalen Einreise Die FDP spricht sich für ein Zuwanderungsgesetz mit klaren Regeln für die Einreise aus. Die demographische Entwicklung in Deutschland mit niedrigen Geburtenraten erfordert für den Erhalt unseres Gemeinwesens eine geregelte Zuwanderung. Ohne geregelte Zuwanderung würde schon in zehn Jahren Arbeitskräftemangel in Deutschland herrschen. Dies gilt auch für Köln. Ungeregelte Zuwanderung oder gar illegale Einreise lehnt die FDP jedoch ab. Köln ist das Paradebeispiel in Deutschland, was passiert, wenn illegale Einreise geduldet wird. Zur Zeit leben in Köln über 3.500 illegal eingereisten Personen mit einem städtischen Duldungsstatus („Lex Colonia“). Köln ist bundesweit Spitzenreiter bei der Beherbergung illegal Eingereister. In anderen Städten müssen illegal Eingereiste in das vorgesehene Asylverfahren. Die meisten Kosten für Asylbewerber übernehmen der Bund und das Land. Dagegen muss bei der Kölner Regelung die Stadt Köln alleine die Kosten tragen (zur Zeit 21 Mio. Euro pro Jahr). Die Zahl der illegal eingereisten und in Köln geduldeten Personen ist deshalb so exorbitant hoch, da die illegal Eingereisten in Köln geduldet werden, ohne nach den Hintergründen der illegalen Einreise gefragt zu werden. Dazu wird der Duldungsstatus über Jahre hinweg verlängert. Diese Praxis („Lex Colonia“) begünstig Personen mit unlauteren Motiven. Denn nicht jeder, der sich Flüchtling nennt, ist auch ein Flüchtling mit nachvollziehbaren Fluchtgründen, sondern viele kommen aus sicheren Drittstaaten. Aber auch bei wahren Flüchtlingsgründen ist es nicht nachvollziehbar, warum Köln mit diesem Personenkreis anders verfahren sollte, als andere Städte. Die Kriminalitätsrate bei illegal Eingereisten ist erschreckend hoch. Nach Angaben des Kölner Polizeipräsidenten sind diesem Personenkreis rund 15.000 Straftaten pro Jahr zuzuordnen. Köln ist Hauptstadt der Taschendiebstähle und Wohnungseinbrüche. Diese Tatsache ist eindeutig illegal Eingereisten zuzuordnen. Für die Straftaten werden Kinder und Jugendliche (Klau-Kids) gezielt eingesetzt. Zum Teil werden Kinder gezielt nach Köln geholt, um hier Straftaten zu begehen. Die Liberalen sind dem Rechtsstaat verpflichtet: Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Dieser Grundsatz muss aber auch bei der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gelten. Egal ob bei Deutschen, bei legal oder illegal hier lebenden Ausländern. Darin darf es keine Unterscheidung geben. Darum fordert die Kölner FDP: · Einen Verteilungsschlüssel für Kommunen analog zum Asylverfahren. Diesem Problem muss zuvorderst durch den Bundesgesetzgeber begegnet werden. Wir treten für eine Änderung des § 15 a Zuwanderungsgesetzes ein, die auch die vor dem 1.1.2005 illegal Eingereisten berücksichtigt. In Anlehnung an die Verteilung von Asylbewerbern muss der Personenkreis der unerlaubt eingereisten Ausländer in die Quotenregelung einbezogen werden. Nur so kann eine einseitige Belastung in bestimmten Großstädten wie Köln verhindert werden. · Abschaffung der „Lex Colonia“ Die Grünen möchten die „Lex Colonia“ noch ausweiten. Die Grünen fordern: Wer vier Jahre in Köln als illegal Eingereister mit Duldungsstatus gelebt hat, soll ein normales Aufenthaltsrecht erhalten (Grünes Wahlprogramm 2004). Die FDP lehnt dies strickt ab, da es einen weiteren Zustrom illegal Einreisender begünstigt und die Kriminalitätsrate in Köln erhöht. Die FDP will dagegen die „Lex Colonia“ abschaffen. Denn: Durch die Kölner Duldungsregelungen ist Köln ein Anziehungspunkt für illegal Einreisende. Die FDP meint: illegale Eingereiste, Flüchtlinge und Asylbewerber sind eine gesamtstaatliche Herausforderung. Eine Stadt darf sich keine eigene Regelungen schaffen, so wie es derzeit praktiziert wird. · Vollzug der Abschiebung durch Abschiebehaft Illegale Einreise ist eine Straftat. Illegal Eingereiste sind vom Gesetz her verpflichtet, wieder auszureisen. Viele illegal Eingereiste kommen dieser Verpflichtung nicht nach und müssen nach Abschluss eines rechtstaatlichen Verfahrens durch die Ausländerbehörde abgeschoben werden. Trotz richterlichen Beschlusses tauchen am Tag der Abschiebung in Köln die Mehrzahl der illegal Eingereisten unter und melden sich einen Tag später in Köln wieder an. Auf den Kosten für die nicht vollzogene Abschiebung (Gerichtskosten, Flugtickets) bleibt die Stadt sitzen. Die FDP fordert daher die Ausreisepflichtigen in Abschiebehaft zu nehmen, analog der Anwendung anderer Städte in NRW wie z.B. in Münster. Bei Familien ist das Familienoberhaupt in Abschiebehaft zu nehmen. Forensik Die geplante Klinik in Westhoven kommt. Dies ist von der Landesregierung so beschlossen und nicht zu verhindern. Für uns kommt es darauf an, dass die Klinik nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Sicherheitsstandards errichtet wird und nicht nach den finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushalts. Die Integration der Patienten hat in ihrer angestammten Umgebung und nicht in Poll oder Westhoven zu erfolgen. Keine Gewalt gegen Homosexuelle Lesben und Schwule wollen wie alle Kölner Bürger sicher und respektiert in ihrer Stadt leben. Trotz des toleranten Klimas in Köln kommt es immer wieder zu Gewalttaten gegen Homosexuelle. Die FDP befürwortet hier die Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung, um Gewalttaten bereits im Vorfeld durch Präventionsarbeit zu verhindern. Landespolizei und kommunale Ordnungspolizei sind bezüglich antihomosexueller Gewalt fortzubilden und einzusetzen. Hier geht es zum gesamten KölnWahlProgramm 2004.

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