Neue Rechtslage beim Bau von Windindustrieanlagen

01.06.2004 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Am 30. April hat der Bundestag das neue Bauplanungsgesetz verabschiedet, um den Kommunen künftig stärkeren Einfluss auf die Standortplanung von Windindustrieanlagen zu ermöglichen. Außerdem hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Mai diesen Jahres entschieden, dass ein Windrad das Landschaftsbild "in ästhetisch grob unangemessener Weise" verändern kann. Die FDP-Fraktion hat daher folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses setzen lassen. 1) Welche Möglichkeiten bietet das neue Bauplanungsgesetz den Kommunen für im Stadtgebiet geplante Windindustrieanlagen? 2) Welche Auswirkungen hat das neue Bauplanungsgesetz und das genannte Urteil auf das weitere Vorgehen der Stadt bei Windindustrieanlagen? 3) Wie ist im einzelnen der Sachstand bei den in Köln geplanten Windindustrieanlagen und den städtischen Maßnahmen, diese zu verhindern?

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