Neujustierung des öffentlich-rechtl. Rundfunksystems

07.05.2003 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss Der Kreishauptausschuss (KHA) hat auf seiner Sitzung vom 7. Mai 2003 folgenden Beschluss gefasst: Neujustierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems Das heutige System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht mehr zukunftsfähig und bedarf einschneidender Veränderungen. Daher fordert die FDP: 1. Eine Neudefinition der sog. „Grundversorgung“ und des damit verbundenen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 2. Eine Verkleinerung bzw. Reduzierung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 3. Die Abschaffung der GEZ in ihrer jetzigen Form 4. Das verbleibende öffentlich-rechtliche Rundfunksystem auf Radio und TV zu begrenzen und Internet-Aktivitäten zu unterbinden 1. Grundversorgung Die jetzige Definition der sog. „Grundversorgung“, die jedem Bürger in Deutschland zusteht und welche die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleisten sollen, ist überholt. Die Jungen Liberalen bejahen zwar den grundsätzlichen Auftrag des Staates sicherzustellen, dass sich theoretisch jeder Bürger mit Informationen versorgen kann. Dennoch besteht keine Notwendigkeit, dass diese grundsätzlich nur von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleistet werden soll. Private wirken vielmehr grundsätzlich bei der „Grundversorgung“ mit. Wichtig ist daher, dass der Bürger eine „Grundversorgung“ genießt, nicht wer diese bietet. Darum soll der künftige Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine „Restversorgung“ sein. Das heißt, in die Beurteilung über das Vorhandensein einer Grundversorgung werden die privaten Anbieter mit einbezogen. Sie sollen wie bisher völlig frei ihr Programm gestalten können. Damit decken sie zwangsläufig einen Teil der Grundversorgung ab. Nur der Teil, der dann noch übrigbleibt - meist werden dies defizitäre Bereiche sein, die nicht gewinnbringend produziert/gesendet werden können – soll vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgefangen werden. Die Grundversorgung ist sichergestellt, das öffentlich-rechtliche System ist „gesundgeschrumpft und somit kostengünstiger, und schließlich wird dem Markt ein größtmöglicher Spielraum gegeben. Chancengleicher Wettbewerb kann sich nun entfalten. Was als „Restversorgung“ gelten kann, soll durch eine unabhängige Kontrollstelle, die jährlich Leitlinien vorgibt, festgestellt werden. 2. Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Zur Zeit „belegen“ die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem Gemeinschaftsprogramm ARD, zehn Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, sowie Spartenprogrammen in der Regel weit über ein Dutzend Kanäle im TV-Kabelnetz. Ebenso blockieren diese im Radiobereich zahlreiche Frequenzen. Um der sogenannten „Restversorgung“ gerecht zu werden, bedarf es jedoch nur noch einer wesentlich kleineren Anzahl an Rundfunkanstalten. So sollen langfristig die kleinen Landesrundfunkanstalten miteinander fusionieren. So sind etwa nur noch fünf Landesrundfunkanstalten denkbar. Des weiteren gibt es keine Notwendigkeit mehr für ein zweites deutschlandweites öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm. Somit ist eine Privatisierung des ZDF wünschenswert und notwendig. Defizitäre, beziehungsweise inhaltlich „wertvolle“ Programme des ZDF sollen der ARD zugeordnet werden, sofern die dort nicht mehr weiterproduziert werden. 3. Abschaffung der GEZ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig steuerfinanziert sein. Durch neue Empfangsgeräte wie Computer und Handy werden künftig nahezu 100% der bundesdeutschen Haushalte mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk versorgt werden. Der sich dadurch ergebene Wegfall der GEZ, sowie insgesamt die Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, würden jeden einzelnen Haushalt entlasten, denn das notwendige Steueraufkommen, wäre wesentlich niedriger als das bisherige Gesamtvolumen an GEZ-Gebühren (2001 allein 13 Mrd. DM). Schließlich soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk komplett werbefrei sein. Ein steuerfinanziertes Modell darf den Markt für private Anbieter nicht weiter verzerren. 4. Öffentlich-Rechtlich – keine Ausweitung auf Internet Der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschränkt sich auf Hörfunk und Fernsehen. Jegliche eigene Programmaktivität (wie Newsportale etc.) der Öffentlich-Rechtlichen sind zu unterbinden. Die Internet-Präsenz der Öffentlich-Rechtlichen darf nur programmbegleitend sein, jedoch nicht programmmachend. Denn es ist unsinnig bei einem Medium wie dem Internet von der Notwendigkeit einer Grundversorgung zu sprechen.

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