Rauchverbot auf Spielplätzen

07.08.2007 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Einstimmiger Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur entsprechenden Satzungsänderung Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen, der einstimmig beschlossen wurde. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Spielplatzsatzung der Stadt Köln dahin gehend dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, dass neben dem bereits geltenden Alkoholverbot ebenfalls ein Rauchverbot auf den städtischen Spielplätzen eingeführt wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dementsprechend Hinweisschilder sukzessiv an allen Kölner Spielplätzen deutlich sichtbar anzubringen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung des Alkohol- und Rauchverbotes auf städtischen Spielplätzen zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu ahnden. Begründung: Nikotin ist das Hauptalkaloid (giftige Stickstoffverbindung) der Tabakpflanze. 50mg Nikotin oral vereinnahmt ist für einen Erwachsenen potenziell tödlich. Der Nikotingehalt einer Zigarette liegt bei bis zu 10mg. Zudem enthalten Zigaretten krebserregende Substanzen, wie z.B. Nitrosamine, giftige Schwermetalle, Benzpyrene, Anilin, Formaldehyd. Bereits eine verschluckte Zigarettenkippe kann für ein einjähriges Kind tödlich sein, warnt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte. Daher sollten Kleinkinder, die nur eine Kippe geschluckt haben, vom Arzt mit Aktivkohle behandelt werden. Darauf weist die Giftinformationszentrale Freiburg hin. Kleinkinder probieren gerne den Zigarettenstummel, der dem Erwachsenen (Mama!) gerade offenbar gut geschmeckt hat, selbst. Sie heben ihn auf und stecken ihn in den Mund (wie Mama). Das Rauchen auf Kölnern Spielplätzen ist derzeit nicht verboten. In der Nähe zu Bänken und auch in den Sandkästen sind auf fast allen Spielplätzen zum Teil eine Vielzahl an Zigarettenstummel zu finden, die von Kleinkindern in den Mund genommen werden und somit zu schwerwiegenden Vergiftungen führen können. Ein Rauchverbot auf Spielplätzen ist ein erster Beitrag, diese Gefahren zu reduzieren. Erwachsene sind, insbesondere für Kinder im Kleinkinder-Alter, die entscheidenden Vorbilder. Insoweit sollten Erwachsene möglichst nicht in Gegenwart von Kindern rauchen und Alkohol trinken. Während durch das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen vor allem der Schutz der Nichtraucher im Vordergrund steht, wird mit dem Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen die Verantwortung von Erwachsenen gegenüber kleinen Kindern betont. Jedem Kind sollte ein Recht auf ein drogenfreies Aufwachsen und Umfeld zugestanden werden. Für den öffentlichen Raum, und hier speziell für Kinderspielplätze, trägt die Stadt Köln die Verantwortung, dieses Recht auch durchzusetzen. Viele gute Gründe sprechen für ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Anlass dieses Antrages ist die Forderung von Kindern und Jugendlichen, die sie im Rahmen einer Diskussion zwischen den Kinder- und Jugendforen mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages auf dem Evangelischen Kirchentages im Juni in Köln auf der Bühne im Rheingarten erneut formuliert haben.

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