Reform der Unfallversicherung

20.10.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Landesverband NRW

Folgenden Beschluss hat der Kreishauptausschuss der FDP-Köln am 04.06.2005 gefasst. Er wurde in den Landeshauptausschuss der FDP-NRW in Kamen am 20.10.2007 eingebracht und beschlossen. Die FDP Köln fordert die Abschaffung des bestehenden Systems der gesetzlichen Unfallversicherung und der Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in Berufsgenossenschaften. An die Stelle der gesetzlichen Unfallversicherung soll das Modell einer privatwirtschaftlichen Pflichtunfallversicherung der Unternehmen treten. Die Aufgabe des Gesetzgebers beschränkt sich in diesem Modell darauf, einen schlanken Grundleistungskatalog sowie gesetzliche Rahmenbedingungen zu definieren, der die Versicherungsanbieter unterliegen. Dabei ist u.a. Folgendes zu beachten: - Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen die Möglichkeit von Selbstbehaltregelungen für die versicherungspflichtigen Unternehmen vorsehen. - Die Abdeckung von Wegeunfällen soll nicht Gegenstand des Grundleistungskataloges sein. Den Arbeitnehmern bleibt es selbst überlassen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Der Übergang vom jetzigen Modell der gesetzlichen Unfallversicherung auf ein privatwirtschaftliches Pflichtversicherungsmodell muss wegen der bestehenden langfristigen Verpflichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung schrittweise und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Begründung: Das derzeitige Modell der gesetzlichen Unfallversicherung stellt ein Zwangsmonopol der Berufsgenossenschaften dar, das – wie für staatlich geschützte Monopole charakteristisch – zu Ineffizienz neigt und die Kosten für den Produktionsfaktor Arbeit erhöht. Es führt damit insgesamt zu geringerem Wohlstand für alle Bürger des Landes. Zwingende Gründe für die Aufrechterhaltung einer gesetzlichen Unfallversicherung bestehen nicht. Befürchtungen, dass manche Risiken – etwa das Risiko von erst nach Jahrzehnten auftretenden Berufskrankheiten – versicherungsmathematisch nicht kalkulierbar seien und deshalb staatlich abgesichert werden müssten, erscheinen unbegründet. Die Existenz von Rückversicherungsmöglichkeiten sowie ein Blick auf Versicherungsmöglichkeiten gegen andere „unkalkulierbaren“ Risiken wie Naturkatastrophen oder Terroranschläge belegen, dass der Markt für Versiche-rungsleistungen leistungsfähig genug ist, solche Risiken abzudecken. Kleinstrenten sollen einmalig abgefunden werden dürfen. Regelungen, die wie der so genannte Mindestjahresarbeitsverdienst zu Überversorgungen führen können, sind in die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht aufzunehmen. Die weitere zentrale Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, eine Haftungsbefreiung von Unternehmen und Mitarbeitern bei verschuldeten Arbeitsunfällen zu gewährleisten, stellt keine Rechtfertigung für ein gesetzliches System dar, solange an die Stelle eine Pflichtversicherungssystem tritt, das privatwirtschaftlich organisiert werden kann. Auch die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erfordert kein gesetzliches Zwangsmonopol. Zum einen liegt die Unfallprävention bei risikoabhängigen Versicherungsprämien im eigenen Interesse der Unternehmen, um die Beitragslast zu begrenzen. Zum anderen wird die Sicherheit am Arbeitsplatz bereits heute durch viele weitere Institutionen gewährleistet (z.B. Gewerbeaufsicht) und durch eine Vielzahl von – ohnehin rückführungsbedürftigen – Vorschriften gesichert. Vielmehr ist die gesetzliche Unfallversicherung wie kein anderer gesetzlicher Versicherungszweig zur Privatisierung geeignet. Bereits heute besteht in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Zusammenhang zwischen den Beiträgen und dem versicherten Risiko. Dieser Zusammenhang ist gerade auch für private Versicherungsmärkte charakteristisch. Eine Privatisierung würde wegen der im jetzigen System oft zu undifferenzierten Beitragseinstufung von Unternehmen nach Branchenzugehörigkeit zu einer individuelleren, leistungs- und risikogerechteren Verteilung der Versicherungskosten bei den Unternehmen führen.

Feedback geben