Sanierungsbedarf der Orangerie

17.06.2011 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur setzen lassen.

In der Ratssitzung vom 26. Mai hat die Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt, einen Antrag auf Einplanung von Landesmitteln zu stellen, weil der notwendige städtische Anteil von ca. 300.000 Euro nicht darzustellen sei. Damit werden Mittel des Landesprogramms „Initiative ergreifen“ von 1,2 Mio. Euro (für die Sanierung) und Mittel der NRW-Stiftung in Höhe von 300.000 Euro (für denkmalbedingte Kosten) nicht eingeworben. 
Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, „zu den Haushaltsplan-Beratungen 2012 die Kosten für eine Sanierung des Gebäudebestandes der Orangerie darzustellen, die den Mindestanforderungen des Denkmalschutzes entspricht und die notwendigen Instandsetzungen vorsieht, um den weiteren Verfall zu stoppen. Die Kosten für Maßnahmen zum Erhalt einer ganzjährigen Nutzung sind gesondert darzustellen.“ (Beschluss zu TOP 3.1.6)

Um für die Haushaltsberatungen über ausreichende Informationen zu verfügen und die Konsequenzen unterschiedlicher Entscheidungsmöglichkeiten abschätzen zu können, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie schätzt die Stadtkonservatorin die Mindestanforderungen für eine Sanierung ein, die geeignet ist, den weiteren Verfall der Orangerie denkmalgerecht zu unterbinden? Welche Kosten sind zu erwarten?

2. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus nötig, um die im Beschluss angesprochene ganzjährige Nutzung der Orangerie zu gewährleisten? Welche Kosten sind zu erwarten?

3. Inwieweit würde die ausschließliche Sicherung des Gebäudes vor weiterem Verfall das Ende für die kulturelle Nutzung der Orangerie bedeuten?

4. Inwieweit gibt es bereits Gespräche mit den derzeitigen Nutzern der Orangerie über notwendige Sanierungsmaßnahmen und über Möglichkeiten für den Erhalt eines Spielbetriebs unter zumutbaren Bedingungen?

5. Welche Perspektiven sieht die Verwaltung nach dem Verzicht auf die Landesmittel für die Außenanlagen, insbesondere für die Glashäuser und die Lünette 3?

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