Theaterförderkonzept

03.11.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zur Neuvergabe der Konzeptionsförderung für freie und private Theater hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates setzen lassen: Der Rat möge beschließen: Die Vorlage wird um folgende Passus erweitert: „Die Verwaltung wird beauftragt, Ergänzungen zum Verfahren der Konzeptionsförderung auszuarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen, die die Vermittlung der Vorschläge des Theaterbeirates in den politischen Raum und in die Öffentlichkeit verbessern. Für dieses Ziel erscheinen zwei Maßnahmen sinnvoll: 1.) Stärkere Einbindung der politischen Entscheidungsträger Als Muster bietet sich das Modell der Förderstipendienvergabe an: Zur Endberatung des Theaterbeirats sollen Vertreter der Fraktionen im Kulturausschuss hinzugezogen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Theaterbeirat auch weiterhin ein unabhängiges und eigenständiges Votum formulieren kann. Dies sollte durch entsprechende Stimmengewichtung geschehen, so dass die Politik nur bei uneinheitlicher Meinungslage im Theaterbeirat ausschlaggebend sein kann 2.) Kontinuierliche Information zur Situation der geförderten Theater Dem Ausschuss für Kunst und Kultur / Museumsneubauten soll ein jährlicher Bericht zu den Aktivitäten der im Rahmen der Konzeptionsförderung berücksichtigten Theater vorgelegt werden. In dem Bericht ist detailliert darzustellen, inwieweit die Vorgaben des Theaterförderkonzeptes und die Gründe des Theaterbeirates für die Konzeptionsförderung von den Zuschussnehmern eingehalten werden.“ Begründung: Zu 1.) In der aktuellen Beratung des neuen Theaterförderkonzeptes ist deutlich geworden, dass die Politik kaum Gelegenheit hatte, sich mit dem Vorschlag des Theaterbeirates zu beschäftigen. Dies lag nicht nur an der Kurzfristigkeit, mit der die Vorlage zur Beratung vorgelegt wurde, sondern auch an dem Umstand, dass es so gut wie keine begründende Einbindung der Politik im Vorfeld gab. So bleibt nur die Möglichkeit einer mehr oder weniger spontanen Diskussion im Ausschuss, die aufgrund des hohen öffentlichen Drucks von Interessenvertretern schnell zur Beschädigung der Integrität des Theaterbeirates führen kann. Dieser Gefahr zu begegnen, ist zwar erfreulicherweise ein gemeinsames Interesse der politischen Parteien, das aber nicht dazu führen darf, eine meinungsbildende Beratung unmöglich zu machen – gerade angesichts der Tatsache, dass es die Parteien sind, die die Entscheidungen in Ausschuss und Rat zu vertreten haben. Das vorgeschlagene Verfahren sollte dagegen geeignet sein, das zur Entscheidung stehende Votum für die Politik frühzeitig transparent zu machen und dem Theaterbeirat zu helfen, eventuelle Begründungsdefizite rechtzeitig zu erkennen. Zu 2.) Mit dem Vorschlag einer kontinuierlichen Information des Ausschusses verbinden sich mehrere Hoffnungen. Zum einen soll damit das dauerhafte Interesse der Kulturpolitik an der Entwicklung der freien Theaterszene dokumentiert werden. Zum anderen sollen so aber auch Überraschungseffekte vermieden werden, sowohl auf Seiten der Öffentlichkeit, der bislang viele entscheidungsrelevante Entwicklungen verborgen bleiben, als auch auf Seiten der Theater, die so eine regelmäßige Einschätzung ihrer Arbeit erhalten. Schließlich sollte es auch dem Theaterbeirat auf der Grundlage einer solchen kontinuierlichen Einschätzung leichter fallen, ein einheitliches und transparentes Votum zu formulieren.

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