Urbane Landwirtschaft in Köln
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU, GRÜNE, DieLINKE, FDP, Ratsgruppe GUT
27.06.2019 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der folgende Antrag zielt darauf ab, die etwa 2.700 Hektar Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln (40% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Köln) zukünftig für naturver-trägliche Lebensmittelerzeugung für die regionale Ernährung und als Naturerfahrungsraum für die Menschen in Köln zu nutzen.
Zu diesem Zweck sollen die landwirtschaftlichen Flächen qualitativ im Sinne einer ökologi-schen Landwirtschaft aufgewertet und für Partizipationsmöglichkeiten der Menschen geöffnet werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln soll sich zukünftig an folgenden Zielen orientieren:
- Erhöhung der Biodiversität und des Artenschutzes
- Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft
- Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden
- Verbot von Glyphosat
- Landwirtschaft ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen
- Direktvermarktung: Förderung lokaler Vermarktungskonzepte
- Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen,
die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der landwirtschaftli-chen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, dass konkrete Vorga-ben zur Einhaltung und Förderung der oben genannten Ziele umgesetzt werden.
Bei der Neuverpachtung werden Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genannten Ziele umzusetzen.
Hierzu legt die Verwaltung bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuverpachtung erfolgen soll.
Der von einer Arbeitsgruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschaftskammer/-Verband erarbeitete Kriterienkatalog (Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Krite-rien stärker gewichtet werden.
Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Möglichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzuschließen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben zu realisieren.
Begründung:
Artenarme, großflächige Kulturen wie Weizen und Raps haben kleinräumige und abwechs-lungsreiche Naturräume verdrängt. Auf den Agrarflächen sinkt dadurch kontinuierlich die Menge und Häufigkeit von Vogel-, Bienen- und Schmetterlingsarten. Auch viele Kleinsäuger sind betroffen. So gilt der Feldhase deutschlandweit bereits als gefährdet und der Feldhams-ter ist in NRW quasi ausgestorben. Darüber hinaus führt der Eintrag von Düngern und Pesti-ziden nicht nur zur Artenarmut auf den Äckern, sondern schädigt auch benachbarte Lebens-räume und belastet das Grundwasser. Aus diesen Gründen sollten die städtischen Agrarflä-chen sukzessive durch naturnahe und ökologische Landwirtschaft zu vielfältigen Lebens- und Erfahrungsräumen aufgewertet werden.
Die Agrarlandschaft ist neben Gärten, Parks und Wäldern ein wichtiger stadtnaher Natur-erfahrungsraum. Durch mehr Strukturreichtum und höhere Artenvielfalt sowie offene Bau-ernhöfe lässt sie sich zu einem Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität und als Ort für Um-weltbildung entwickeln. Einen weiteren Beitrag bieten Mitmach-Formate und Initiativen einer alternativen Landwirtschaft (gemeinsames Gärtnern, solidarische Landwirtschaft, Erntehelfer etc.).
Die Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen (Natur- Grün- Agrarflächen), Ausgleichsflächen und Bauland wird durch das Wachsen der Stadt und der dadurch dringend benötigten Wohnbebauung weiter zunehmen. Aus diesem Grund ist die ökologische Aufwertung der zur Verfügung stehenden Flächen dringend geboten.
Freiflächen dienen als Frischluftschneisen und kühle Flächen, die der Erwärmung der Stadt entgegenwirken.