Urnen-Gräber
21.01.2005 Anträge FDP - Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses Umwelt, Gesundheit und Grün am 20. Januar 2005 setzen lassen: Änderungsantrag: Die §§ 13(2c), 16(4) und 17(2) werden gegenüber der in 2004 gültigen Fassung nicht verändert. Die sachgerechte Zuordnung von Kosten erfolgt über die Anpassung der Systematik der Friedhofsgebührensatzung – nicht über das Verbot etablierter Flächen und damit Kosten sparender Beisetzungsformen. Begründung: 90% der Kosten sind gem. 0015/005, Anlage 1, unabhängig von der spezifischen Art der Bestattung. Diese sollten in einer Grundgebühr abgedeckt werden. Die spezifischen Unterschiede (Flächennutzung, Personalaufwand) werden dann in einer variablen Gebühr verursachergerecht zugewiesen.