Verbesserungen in der Stationären und Ambulanten Pflege

Änderungsantrag der FDP-Fraktion

09.07.2019 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1) bei der Stadtentwicklung die Belange pflegebedürftiger Menschen bezüglich des Bedarfs an stationären Plätzen zu berücksichtigen, dabei ist zu prüfen

a) wie städtische Grundstücke für den Bau von Pflegeeinrichtungen gesichert werden können,

b) ob und wie bei neuen Flächenentwicklungen Grundstücke auch für den Pflegeheimbau gesichert werden können,

c) wie die Baugenehmigungsverfahren für aktuelle Projekte beschleunigt werden können z.B. durch eine priorisierende Maßnahmenliste stationärer Pflegeeinrichtungen,

2) eine quartiersbezogene Bedarfsanalyse vorzunehmen (teilräumliche Bedarfsanalyse) und zu prüfen, welche Liegenschaften dort für eine stationäre Einrichtung zur Verfügung stehen könnten.

3) bezüglich der Ambulanten Pflege ein Modellprojekt zu initiieren, bei dem ein regiona-ler Schwerpunkt für die Versorgung durch ambulante Hilfen gebildet wird, bei dem die verschiedenen Akteure zusammenarbeiten, um die Fahrzeiten für die Pflegekräfte zu reduzieren und so einen Beitrag zu leisten, den Fachkräftemangel abzumildern.

4) Wohngemeinschaften für ältere Menschen und neue Angebotsformen der Pflege zu forcieren und dazu weitere Modellprojekte zu entwickeln.

5) an die Pflegesatzkommission die Forderung zu stellen, die Refinanzierung der Kurz-zeitpflege, insbesondere durch Senkung der geforderten Auslastungsquote, zu ver-bessern, damit mehr Angebote geschaffen werden.

6) über den Sachstand der Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Leistungen zur Realisierung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pfle-gegesetz NRW zu berichten.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren im Dezember 2018 hat die Verwaltung im Rahmen einer Anfrage von CDU und Grüne einen erheblichen künftigen Bedarf an zusätzlichen Plätzen in der Pflege bestätigt.

Die Verwaltung wurde daraufhin mit der Ausschreibung der erforderlichen Leistungen zur Realisierung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beauftragt.

Es ist davon auszugehen, dass die Erstellung und spätere Auswertung des Berichtes aller-dings noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Bereits jetzt ist jedoch der zusätzliche Bedarf genauso unstrittig wie das Wissen darum, dass die Realisierung stationärer Plätze eines erheblichen Planungs- und Fertigstellungsvorlaufs bedarf. Daher können die Ergebnis-se des Berichtes nicht abgewartet werden, sondern bereits jetzt ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Bei der Flächenauswahl sind die Empfehlungen der Planungshinweiskarte des Abschlussberichtes „Klimawandelgerechte Metropole Köln „ des LANUV ( Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) zu berücksichtigen.

Feedback geben