Vergrämung von Halsbandsittichen

25.01.2017 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die antragstellenden Fraktionen haben gebeten, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Umweltausschusssitzung zu nehmen.

Beschluss:
1. Belastungen für Bürgerinnen und Bürger durch Sammelplätze (mehr als 10 Tiere) von Halsband- oder Großen Alexandersittichen sind in der Regel aus Tierschutzgründen für einen Zeitraum von zwei Jahren zumutbar.
2. Geht die Belastung über diesen Zeitraum hinaus und liegen Beschwerden aus der Bevölkerung vor, sind die Tiere zu vergrämen. Gelingt es die Tiere an einen Standort zu verdrängen, an dem sie keine oder wenige Störungen verursachen, sind Bemühungen zu unternehmen, sie an diesem Standort zu halten. Darüber entscheidet das Umweltamt nach Abwägung der standortspezifischen Gegebenheiten.
3. Eine letale Bestandsregulierung (z.B. Bejagung oder Vergiftung) alleine durch die Stadt Köln ist ob der Größe der Population hingegen nicht sinnvoll. Daher sind letale Maßnahmen nur dann durchzuführen, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, welches alle Bestände (in der BRD) regelt und ist bis zur Erstellung eines überregionalen Managementplans zu unterlassen. Sollte es Ansätze mit Eiattrappen geben, die eine nicht letale Bestandsreduktion ähnlich zur Reduktion des Taubenbestandes erreichen, so ist hierzu dem Umweltausschuss ein Konzept vorzulegen.
4. Für den bekannten Schlafplatz an der Kreuzung Dreikönigenstr. / Bayenstr. sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen, da dort die Toleranzfrist von zwei Jahren bereits überschritten ist.

Begründung:

Bereits seit den 1960ger Jahren sind die beiden Arten der Gattung Psittacula in Köln als Brutvögel zu finden. Die Tiere sind sog. Neozooen, haben aber nach aktuellem Kenntnisstand keine oder wenig Auswirkungen auf die einheimische Tierwelt. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland ca. 7000 Tiere, davon alleine in Köln ca. 3000. Die Sittiche haben die natürliche Verhaltensweise sich zum Schlafen zu Sammelplätzen zusammen zu finden. Diese Angewohnheit kann, sofern der Schlafplatz in bebautem Gebiet liegt, z.B. durch Ausscheidungen zu hohen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Eine nachhaltige Bestandsreduktion, z.B. durch Bejagung, kann aber bei der Größe der Population für kaum realistisch angesehen werden. Insbesondere lokale Initiativen sind grundsätzlich ohne nachhaltige Wirkung. Nichts desto trotz sind hohe dauerhafte Belastungen durch die Tiere für einzelne Anwohnerinnen und Anwohner auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Eine Vergrämung löst das Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nachhaltig, vermeidet jedoch für einzelne Bürgerinnen und Bürger unzumutbare Härten durch eine dauerhafte Belastung. Sollte es gelingen, dass die Tiere durch die Vergrämung auf einen gut geeigneten Standort ausweichen, wäre sogar langfristig eine Lösung geschaffen. Eine zu häufige Störung der Tiere ist jedoch aus Tierschutzgründen abzulehnen. Daher sind die oben genannten Maßnahmen ein Kompromiss aus den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner und den Tierschutzaspekten.

SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
GRÜNE-Fraktion
FDP-Fraktion

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