Verhinderung Doppelbesteuerung Zweitwohnungssteuer

25.09.2008 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 25. September 2008 setzen lassen, der mit großerMehrheit beschlossen wurde.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, die Anwendung der Zweitwohnungssteuer dahingehend zu ändern, dass Doppelbesteuerungen ausgeschlossen werden. Dafür müssen Abzugsbeträge ermöglicht werden, die dazu führen, dass als Bemessungsgrundlage nur die, vom jeweiligen Mieter bewohnte Fläche herangezogen wird. Ist ein Anteil einer Wohnung untervermietet, so ist dieser Anteil als Abzugsbetrag für die Bemessungsgrundlage des Hauptmieters zu gewähren und als Bemessungsgrundlage des Untermieters des von ihm bewohnten Anteils der Wohnung heranzuziehen. Gemeinsam bewohnte Flächen, wie z. B. Küche oder Bad, sind anteilig zu verrechnen. Bei mehreren Untermietern ist nach dem gleichen Verfahren zu handeln, so dass jeder seinen eigenen Wohnungsanteil zu versteuern hat.

Begründung:

Die Zweitwohnungssteuer wurde in Köln im Jahr 2004 gegen die Stimmen der FDP eingeführt. Als Begründung diente unter anderem, dass Zweitwohnungsinhaber sich an den Kosten der Infrastruktur zu beteiligen hätten. Als Ziel wurde die Steigerung der Schlüsselzuweisungen durch melderechtliche Korrekturen auf Basis der Meldegesetztes NRW erklärt. Außerdem solle die Zweitwohnungssteuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit desjenigen zum Ausdruck bringen, der eine Zweitwohnung besitzt.
Vor Inkrafttreten der Zweitwohnungssteuer war klar, dass von dieser Steuer hauptsächlich Studierende betroffen sein werden. Ob bei dieser Personengruppe überhaupt von einer Erstwohnung die reden sein kann, wenn die „Erstwohnung“ aus einem Zimmer im elterlichen Haus oder der elterlichen Wohnung besteht, ist fraglich. Fest steht jedoch, dass Studierende zum größten Teil nicht zu den wirtschaftlich Leistungsfähigen unserer Gesellschaft gehören.
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerde lag in der Sitzung vom 03.03.2008 eine Beschwerde einer Studentin mit Wohnsitz in Köln vor. Diese Bürgerin hatte einen Teil ihrer Wohnung aufgrund ihrer schwachen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit untervermietet. Da der Untermieter dort mit Zweitwohnsitz gemeldet war und auch die Studentin selbst eine Zeit lang mit Zweitwohnsitz in dieser Wohnung registriert war, wurde nicht nur der Untermieter zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer für seinen Teil der Wohnung aufgefordert, sondern auch die Studentin.
Nur wurde die Bemessungsgrundlage für die Studentin nicht nur auf ihren Teil der Wohnung festgesetzt, sondern auch gleich für den Teil ihres Untermieters mit, da Abzugsbeträge in der Zweiwohnungsteuersatzung (ZwStS) nicht vorgesehen sind. Die Zweitwohnung ist im Sinne des § 2 Absatz 1, Absatz 3 der ZwStS die Wohnung in ihrer Gesamtheit und nicht lediglich der Anteil an dieser Wohnung, der von dem Mieter oder Eigentümer genutzt wird.
Die dadurch entstehende Doppelbesteuerung kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Kölns und auch nicht im Sinn der Stadtverwaltung sein. Gegen die Studierenden unserer Stadt sollten nicht mit aller Härte vorgegangen werden, sondern ihnen sollte durch eine Änderung der ZwSTS entgegenkommen werden. Ansonsten riskieren wir ein Absinken der Popularität unserer Stadt und dies würde langfristig einen Rückgang der Einwohnerzahl mit sich bringen und das Gegenteil des gesetzten Ziels zur Folge haben.

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