Vertrauenskrise bei der Metropolregion Rheinland lösen!

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Grünen, Linken, FDP und der Gruppe GUT im Rat

14.02.2019 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Am 20.12.2016 unterstützte der Rat der Stadt Köln die Gründung der Metropolregion Rheinland
e.V. mit folgendem Beschluss: „Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen
und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen
den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell
europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt.“

In der Satzung der Metropolregion Rheinland heißt es: „Es gilt jetzt zunächst als Verein zu
starten. Die Form der Zusammenarbeit muss sich verändernden Bedingungen flexibel anpassen.
In spätestens drei Jahren wird evaluiert werden, ob die gewählten Strukturen sich
bewährt haben oder Änderungen der Satzung notwendig sind“

Die Metropolregion Rheinland e.V. muss nun zügig ihre satzungsgemäße und inhaltliche
Arbeit fortsetzen und die bereits angeschobenen Projekte in den Bereichen Mobilität/
Intrastruktur, Standortmarketing, Kultur/Tourismus und Forschung/Bildung umsetzen.

Beschluss:

Der vorliegende Antrag wird deshalb wie folgt ersetzt:
1. Der Rat der Stadt Köln kritisiert das Fehlen einer öffentlichen Ausschreibung für die
Geschäftsführungsstelle seitens der Verfahrensverantwortlichen bei der Metropolregion
Rheinland e.V. Dies entspricht nicht den Leitlinien, zu denen sich Rat und Verwaltung
im „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) der Stadt Köln verpflichtet
haben.

2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Finanzausschusses vom 02.07.2018, mit dem
die Verwaltung beauftragt wurde, „die einschlägigen Vorschriften des Public Corporate
Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) und deren Anwendung in der Praxis kritisch
zu prüfen und zu bewerten.“ In Erweiterung des o.a. Beschlusses wird die Verwaltung
beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Zielsetzungen und Regeln des
PCGK, die zur Steuerung, Transparenz und Kontrolle städtischer Beteiligungsgesellschaften
dienen, sinngemäß auf alle Vereinigungen mit Beteiligung der Stadt Köln
angewendet werden kann. Die Ergebnisse sind dem Finanzausschuss und dem Rat
zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in überregionalen Beteiligungen und
Vereinen sollen darauf hinwirken, dass bei Neugründungen von Vereinigungen mit
städtischer Beteiligung die Regelungen des PCGK in die Satzung mit aufgenommen
werden. Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den
entsprechenden Gremien, werden aufgefordert, sich entsprechend den Leitgedanken
des PCGK zu verhalten.

4. Der Rat der Stadt Köln fordert die von der Stadt in die Mitgliederversammlung der
Metropolregion Rheinland e.V. entsandten Vertreterinnen und Vertreter auf, darauf
hinzuwirken, dass im Rahmen der satzungsgemäß anstehenden Evaluierung der
Strukturen des Vereins auch die Implementierung der Leitgedanken des PCGK betrachtet
wird.

5. Der Ältestenrat wird beauftragt, zu überprüfen, wie die Regelungen des PCGK der
Stadt Köln in den Ehrenkodex übernommen werden können.

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