Verwaltung in den Stadtbezirken

18.12.2003 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag zu den Ds-Nr. 0635/003 und 1573/003 auf die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen und des Rates setzen lassen. Der Rat möge beschließen: I. Kernfunktionen der Verwaltung in den Stadtbezirken Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Zielpapier „Verwaltung in den Stadtbezirken“ als Grundlage für eine konkrete Konzepterstellung zur zukünftigen Verwaltungsarbeit in den Stadtbezirken nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen bekennt sich der Rat der Stadt Köln grundsätzlich zu der bisherigen Struktur der 9 Stadtbezirke und der von ihnen wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben. Trotz der prekären Haushaltssituation mit dem in Geltung befindlichen Haushaltssicherungskonzept hält der Rat der Stadt Köln in Bezug auf die Verwaltung in den Stadtbezirken folgende Punkte für unabdingbar: 1. An der Gliederung der Stadt Köln in neun selbstständige Bezirke wird auch zukünftig festgehalten. Das bedeutet, dass jeder Stadtbezirk weiterhin über sein eigenes Bezirksrathaus verfügt. Es erfolgt weder eine organisatorische noch eine funktionale Zusammenlegung von Bezirksbürgerämtern. Die Bezirksvertretungen und ihre Organisationsstrukturen bleiben als politische Entscheidungsgremien vor Ort in den Bezirksbürgerämtern integriert. 2. Folgende Kernaufgaben der Verwaltung sind in allen Bezirksbürgerämtern als dezentrale Einheiten aufrechtzuerhalten:  Bürgerberatung und Bürgerservice, insbesondere in Gestalt der Meldehallen als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks und als Dienstleister für sämtliche Meldeangelegenheiten  Angelegenheiten des Bereiches Sicherheit und Ordnung (inkl. Zentraler Ermittlungsdienst und Stadtserviceteams)  Schul- und Sportsachbearbeitung, Organisation und Personalmanagement für Kindertageseinrichtungen, Bezirksjugendpflege, Seniorenbetreuung, Stadtbezirks- und Stadtteilmanagement sowie (stadtbezirksbezogene) Kulturpflege  Vermietung und Nutzung öffentlicher Veranstaltungsräume und Kasse sowie Zahlstelle II. Aktivierung von Einsparpotenzialen Der Rat erkennt an, dass außerhalb der vorgenannten Kernfunktionen auch im Bereich der Verwaltung der Stadtbezirke Einsparpotenziale aktiviert werden können. Diese Einsparpotenziale sind jedoch unabhängig von der prekären Haushaltssituation im Sinne einer künftig effizienteren Aufgabenerledigung realisierbar. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang folgende Punkte vorzubereiten: 1. Auflösung des Zentralen Bürgeramtes (02). Die Aufgaben des Zentralen Bürgeramtes, insbesondere die Koordination einer verwaltungseinheitlichen Aufgabenerledigung, werden künftig durch die 9 Bezirksbürgeramtsleiter wahrgenommen. Organisatorisch bleibt die Anbindung der Stadtbezirke an das Dezernat des Stadtdirektors erhalten. Die Neubewertung der Stellen der Bürgeramtsleiter ist damit hinfällig. Die Bürgeramtsleiter behalten ihre fachlichen Zuständigkeiten und die Verantwortung für das Personal in bisherigem Umfang. 2. Die Rezentralisierung der Bezirksausländerämter, um nur noch eine Anlaufstelle für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten in Köln anzubieten, damit in der vielschichtigen Rechtsmaterie die Ämterrundreise aufhört. Mit dem Entfall der Zuständigkeitsklärung zwischen Fachamt und Bezirksausländeramt wird der Aktentourismus wegfallen und dadurch sich die Bearbeitungszeiten verkürzen. Gleichzeitig wird die personelle Ausstattung mit dem Effekt harmonisiert, dass sich damit direkte, flexible und schnelle Reaktionsmöglichkeit auf sachliche Veränderungen und ein beschleunigter Abbau von Rückständen erzielen lässt. Dies führt zu kurz- bis mittelfristigen Einsparpotential bei Personalstellen und Sachmitteln sowie zur Verbesserung der Personalentwicklung, der Mitarbeitermotivation sowie der Korruptionsprävention. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Eckpunkte in einem neuen Konzeptpapier zur Verwaltung in den Stadtbezirken aufzubereiten und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, inwieweit die Stadtbezirke im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter gestärkt werden können (Funktion des Bürgeramtsleiters, Verlagerung von Kompetenzen auf die Bezirksebene etc.). Begründung: Auch am Ende der seit Juni dieses Jahres in den zuständigen Gremien des Rates anhaltenden kontroversen Debatte über die Zukunft der Verwaltung in den 9 Kölner Stadtbezirken gilt nach wie vor: Die Stadtbezirke in den kreisfreien Städten sind seit Mitte der 1970er Jahre in der Gemeindeordnung (GO NRW) verankert und demzufolge grundsätzlich gesetzlich geschützt. Sie vermitteln aufgrund der dezentralen Verwaltungs und Entscheidungsstrukturen ein hohes Maß an Bürgernahe und sorgen für eine entsprechende Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Stadtbezirk. Sollten die Verwaltungsvorlagen zur Umsetzung kommen, bedeutete dies einen eklatanten Rückschritt und einen massiven Eingriff in die bisherige Stadtbezirksstruktur. Es würde weiterhin bedeuten, dass die Stadtspitze, vertreten von 1999-2000 durch Oberbürgermeister Blum und seit 2000 durch Oberbürgermeister Schramma, eine Abkehr von der bisherigen Absicht vollzöge, die städtische Verwaltung als modernen Dienstleister bürgernah zu profilieren. Die feierliche Eröffnung umgebauter, neu errichteter und modernisierter Bezirksrathäuser/Bezirksbürgerämter oder Meldehallen zugunsten einer beabsichtigten Stärkung des Bürgerservices der Stadt Köln sind noch in frischer Erinnerung. Stattdessen wird nunmehr der Bürgerservice zum Steinbruch. Den Stadtbezirken wird ihre Identität genommen, indem gewachsene Strukturen zerstört werden. Das vorgelegte Zielpapier und die während der Debatte erfolgten Ergänzungen – im Wesentlichen durch die in der Lenkungsgruppe am 17.11.2003 vorgestellten konkreten Auswirkungen des Papiers (Drs. 1573/003) – zeigen, dass den Bürgern einiges bevor-steht. Auf einen kurzen Nenner gebracht bedeutet das: längere Wege, längere Wartezeiten, weniger Service. Unklare Zuständigkeitsverteilungen, was künftig wo möglich ist, tun ein Übriges. In den Bezirksbürgerämtern, seien es „Kundenzentren“ oder bloß „Servicestellen“, droht das Chaos. Der akute Sparzwang und der enorme Druck zur Haushaltskonsolidierung sind gleichsam ohne Not entstanden, da durch den gescheiterten Verkauf der städtischen Anteile an GAG und Grubo ein Erlös von 420 Mio. € zugunsten einer signifikanten Entschärfung der Fi-nanzkrise ausgeschlagen wurde. Dabei betont die FDP-Fraktion, dass der gescheiterte Verkauf nicht der Auslöser für den Sparzwang gewesen ist. Auslöser für die Finanzkrise der Kommunen waren vielmehr zahlreiche Gesetze von Bund und Land, die nach wie vor zu (finanziellen) Lasten der Kommunen als schwächstem Glied in der Kette der öffentlichen Hand gehen. Die überfällige Reform der Gemeindefinanzen lässt nach wie vor auf sich warten und würde auch bei ihrem kurzfristigen Inkrafttreten keine unmittelbar spürbare Linderung bringen. Die FDP-Fraktion erkennt daher an, dass Veranlassung zur Haushaltskonsolidierung auch bestanden hätte, wenn der Verkauf der städtischen Anteile an GAG und Grubo inzwischen vollzogen worden wäre. Demzufolge verschließen wir uns sinnvollen Sparvorschlägen nicht grundsätzlich. Die Auflösung des Zentralen Bürgeramtes (02), dessen Einrichtung sich als nicht wirkungsvoll erwiesen hat, leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben des Zentralen Bürgeramtes in Gestalt der 9 Bezirksbürgeramtsleiter werden diese in ihrer Position gestärkt. Die in der Verwaltungsvorlage 0635/003 vorgeschlagenen Einsparpotenziale im Bereich Soziales, näher ausgeführt in der Ergänzungsvorlage 1573/003, treffen in der FDP-Fraktion nicht zuletzt wegen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Zustimmung. Die FDP-Fraktion lehnt aber jede Einschränkung des Bürgerservices ab. Die Stadtbezirke und die bei ihnen ansässigen Verwaltungsstrukturen müssen im Kern in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Die bisherige Diskussion, die vor allem auf dem Rücken des betroffenen Personals ausgetragen wird, muss mit einem Bekenntnis zum Erhalt der bisher bestehenden Bezirksverwaltungsstrukturen nun endlich beendet werden! Die Neuordnung der Verwaltung in den Stadtbezirken nimmt zu viel und gibt zu wenig. Im Bereich des Gebäudemanagements sind lediglich Erlöse von etwas über 3 Mio. € zu erzielen. Rechnet man die veranschlagten Einsparungen etwa im Bereich Soziales, die aufgrund der bundesgesetzlichen Entwicklungen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ohnehin gekommen wären, heraus, verbleibt ein mickriger Einsparbeitrag, der zu der Zerstörung der gewachsenen Strukturen deutlich außer Verhältnis steht. Wir erhalten somit unseren bereits im Juni in die Debatte eingebrachten Änderungsantrag im Wesentlichen weiterhin aufrecht. Unser Finanzierungsvorschlag, der Verkauf der städtischen Anteile an GAG und Grubo, hat für uns an Aktualität nichts eingebüßt.

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