Weisungsbeschluss KVB

28.06.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 5. Juli 2005 setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Der Rat weist die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und im Viererausschuss der KVB AG an zu beschließen, dem am Ende des Jahres ausscheidenden Arbeitsdirektor ausschließlich die vertraglich vereinbarte Pension zu zahlen. Außervertragliche Nebenvereinbarungen, die dem Arbeitsdirektor ein höhere Pension als vertraglich zugesichert gewähren, sind abzulehnen bzw. rückgängig zu machen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird angewiesen, unverzüglich zu einer Sondersitzung des Aufsichtsrates einzuladen und einen Beschlussvorschlag im Sinne dieser Anweisung dem Aufsichtsrat und dem Viererausschuss zur Abstimmung vorzulegen. Begründung: Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hat der Aufsichtsratsvorsitzende dem Ende des Jahres aus seinem Amt scheidende Arbeitsdirektor eine über der vertraglich festgelegten Summe liegende Pension genehmigt. Am Beschluss des Viererausschusses waren der Aufsichtsratsvorsitzende, der gleichzeitig Gewerkschaftsfunktionär ist, der Nachfolger des Arbeitsdirektor, der noch Betriebsratsvorsitzender und auch Gewerkschaftsfunktionär ist, sowie der Verdi-Vertreter beteiligt. Diese „Versüßung“ des Ruhestandes ist bei einem so hoch defizitären Unternehmen wie der KVB AG, die sich gerade bei ihren jüngsten Bilanzpressekonferenz noch ihrer Einsparungen bei den Personalkosten rühmte, inakzeptabel. Der Rat der Stadt Köln als Mehrheitseigner kann nicht hinnehmen, dass sich Gewerkschaftsfunktionäre auf Kosten des Unternehmens und gegen die Eignerinteressen gegenseitig persönlich übervorteilen. Dass der Nachfolger eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitsdirektors bei einer übervertraglichen Pensionserhöhung für seinen Vorgänger mitwirkt, ist mehr als anstößig. Begründung der Dringlichkeitsantrag: Die Vorkommnisse innerhalb des Aufsichtsrates der KVB sind erst nach Antragsschluss bekannt geworden. Damit kein weiterer Schaden für das städtischen Unternehmen entsteht, muss der Rat unverzüglich einen Anweisungsbeschluss fassen, um die vertragswidrigen Nebenabrede beim scheidenden Arbeitsdirektors durch den Aufsichtsratsvorsitzenden auf Kosten des Unternehmens zu unterbinden.

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