Weiteres Maßnahmenpaket für den Schulbau

20.03.2018 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 20. März 2018 aufzunehmen:

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines weiteren Maßnahmenpaketes für den Schulbau durchzuführen. Dabei soll die Verwaltung auf Grundlage der belastbaren Planzahlen der integrierten Schulentwicklungsplanung eine für die Umsetzung jeweils optimale Beschaffungsform wählen. Nach Möglichkeit sollen hierbei auch neuere Formen der Beschaffung wie beispielsweise die „Schlüsselfertige Errichtung mit integrierter Planungsleistung“ (SEP) oder die externe Vergabe eines Schulbaupaketes unter Nutzung aller möglichen Beschaffungsformen zur zeitnahen Umsetzung zur Anwendung kommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) der vorgesehenen Schulbaumaßnahmen des weiteren Maßnahmenpaketes durch das technische Personal des Amtes für Schulentwicklung erarbeitet werden können.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtliste der Schulbaumaßnahmen, die als Anlage 1 der Mitteilung 1514/2016 aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 13.06.2016 beigefügt war zu aktualisieren und eine Priorisierung vorzunehmen. Für die priorisierten Schulbaumaßnahmen ist ein entsprechender Zeit- Maßnahmenplan zu erarbeiten. Schwerpunkte des Zeit- Maßnahmenplans bilden die Grundstücksklärungen in Kombination mit erforderlichen Planungsrechten. Temporäre Bauten und angrenzende Bauvorhaben sind in diese Betrachtung je Stadtbezirk zu inkludieren und auf die erforderliche Inbetriebnahmen abzustimmen. Bestandteil des Zeit-Maßnahmenplans ist eine Flächenbilanz, in welcher die (zukünftig) benötigten und (aktuell) zur Verfügung stehenden Flächen aufgezeigt werden.

Begründung:

Die Zahlen des bisher prognostizierten Bevölkerungswachstums mussten erneut
nach oben korrigiert werden. Hinzu kommt ein prognostizierter Mehrbedarf an Schulräumen durch die Rückkehr zum G 9 (Abitur nach neun Jahren Gymnasium) und eine steigende Nachfrage nach Gesamtschulplätzen. Die bisher bereits sehr angespannte Situation der vorhandenen Schulplätze konnte nur durch die Auflage eines Maßnahmenpaketes für den Schulbau von 15 Baumaßnahmen an 11 Standorten und eine Beschaffung von über 50 Schulcontainern per Dringlichkeitsentscheidung abgemildert werden. Dass dadurch die Herausforderung noch nicht gelöst ist, zeigt der Ausruf des „Notstandes“ durch die Schuldezernentin Frau Dr. Agnes Klein in der Pressekonferenz vom 30.08.2017. Das Problem wird durch die wachsende Anzahl an sanierungsbedürftigen und in der Zukunft evtl. nicht mehr betriebssicheren Schulgebäuden erheblich verschärft. Aktuell müssen zum vierten Quartal 2018 deshalb an weiteren acht Schulstandorten Schulcontainer aufgestellt werden, um die angespannte Situation teilweise zu entlasten.

Aufgrund der angespannten Marktlage im Baugewerbe wird die zeitnahe bauliche Umsetzung von weiteren festen Schulbauten voraussichtlich zur Herausforderung. Daher besteht die Notwendigkeit, bereits jetzt ein weiteres Maßnahmenpaket für Schulbauten einzubringen und dabei auch neue Wege in der ressourcensparenden Bearbeitung mit einzubeziehen. 

Bis die Umstrukturierung der GW greift, könnte die Auflage des weiteren Maßnahmenpaktes durch das von der GW zum Amt für Schulentwicklung gewechselten technischen Personal vorbereitet werden. Das entlastet die GW für die Dauer des Umstrukturierungsprozesses und ermöglicht zeitgleich die Abmilderung des drohenden Schulnotstandes.

Auf Grundlage der mit Mitteilung 1514/2016 am 13.06.2016 im Ausschuss Schule und Weiterbildung angezeigten Maßnahmenliste soll die Verwaltung zusammen mit der Schulverwaltung eine Aktualisierung und Priorisierung der Schulbaumaßnahmen vornehmen und entsprechende Zeitmaßnahmenpläne erarbeiten.

Bei allen Erweiterungs- bzw. Ergänzungsbauten soll die Erweiterung der Anzahl der Fachräume bzw. Sporthallenkapazitäten mit in der Priorisierung berücksichtig werden.

Viele Schulbaumaßnahmen können derzeit nicht angegangen werden, weil Grundstücksfragen nicht geklärt bzw. kein Planungsrecht vorliegt. Um hier eine strukturierte und zeitnahe Planungsgrundlage für das weitere Vorgehen zur Realisierung der Bauvorhaben zu erhalten, muss ein belastbarer Zeitmaßnahmenplan mit Klärung der Grundstücksfragen und des Planungsrechts erstellt werden.

CDU-Fraktion
Grüne-Frakion
FDP-Fraktion

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