Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden

15.01.2004 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren setzen lassen. Seit dem 1. Januar 2004 gilt nun das neue Gesetz zur Gleichstellung Behinderter. Auf dem Weg zum Ziel der Gleichstellung fordert es unter anderem Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und Behindertenverbänden, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Kommunen wie Köln werden verpflichtet, Gebäude und Informationstechniken behindertengerecht zu gestalten. Interessenverbände der Behinderten sind gestärkt worden. Aber auch darüber hinaus gibt es in Köln immer noch genug Schwachpunkte in der Infrastruktur (Straßenverkehr, Bürgersteige etc.), die in Zusammenarbeit mit den Betroffenen gelöst werden müssen. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Mit welchen Behindertenverbänden bestand bereits 2003 ein regelmäßiger Austausch und mit welchen und warum nicht? Welche Behindertenverbände werden 2004 zusätzlich kontaktiert und mit welchen warum nicht? 2. Mit welchen Verbänden hat es bereits 2003 Begehungen des öffentlichen Straßenraums und von öffentlichen Gebäuden gegeben? An welchen Standorten und mit welchen Verbänden ist dies wo für 2004 geplant? 3. Inwieweit sind bereits alle Behördengänge, Internetauftritte, Bescheide, Mitteilungen und Informationen der Stadtverwaltung behindertengerecht / barrierefrei gestaltet (z.B. für Blinde oder sehbehinderte, für hörbehinderte oder gehörlose Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Sprechfähigkeit), so dass beispielsweise die Möglichkeit gegeben ist, Gebärdensprache nutzen zu können, bzw. bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung zu rechnen? 4. 2004 finden in Köln die Europa- und die Kommunalwahlen statt. Ist zu beiden Wahlen bereits eine geheime Wahl anhand von Schablonen oder Beschriftung durch Blindenschrift der Wahlmaschinen sichergestellt? Wenn nicht, bis zu welcher Wahl ist dies geplant? 5. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um den Inhalten dieses Gesetzes gerecht zu werden?

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