Zuständigkeiten im KfZ-Zulassungsbereich
11.12.2001 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht setzen lassen: Schnelle Leistung für den Bürger erfordert vereinfachte und gestraffte Verfahrensabläufe. Heute muss der Halter eines Fahrzeuges, der technische Änderungen vorgenommen hat, in einem zeitaufwändigen Verfahren nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zunächst dem TÜV die Änderung zur Begutachtung vorstellen und dann noch beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) eine neue Betriebserlaubnis beantragen und die Änderung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Um den Bürgerinnen und Bürgern den zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle zu ersparen, könnte der TÜV nicht nur auf Antrag die Begutachtung durchführen, sondern auch im Auftrag der Zulassungsstelle die Änderung in den Fahrzeugbrief eintragen und einen neuen Kfz-Schein ausstellen und damit die erforderliche Betriebserlaubnis neu erteilen. Hierzu ist es notwendig, dass der TÜV mit der EDV der jeweiligen Zulassungsstelle verbunden wird. Hierbei sind datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Im rheinland-pfälzischen Mayen-Koblenz-Kreis sind mit diesem Verfahren gute Erfahrungen gemacht worden. Die FDP-Fraktion im Landtag NRW hat vor der Sommerpause 2001 beantragt (Landtags-Drs. 13/1302), in NRW einen Pilotversuch zu starten. In den Beratungen der zuständigen Ausschüsse ist der Antrag nach Hinweis des Wirtschafts- und Verkehrsministers Schwanhold zurückgestellt worden, weil derzeit eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums mit der Auswertung der Erfahrungen aus dem Mayen-Koblenz-Kreis beschäftigt ist. Die FDP-Fraktion bittet Sie daher, nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 21.01.2002 zu setzen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung die zu erwartenden Synergiepotentiale bei der Stadt Köln in dem oben beschriebenen Bereich, insbesondere: · Wie sind in Köln die Fallzahlen bei Änderungen der KfZ-Betriebserlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung eines neuen Kfz-Scheins? · Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Fall (in Arbeitsminuten) für diese Änderung/Neuausstellung? 2. Ein evtl. Pilotversuch in NRW macht nur dann Sinn, wenn sich auch große Kommunen daran beteiligen. Wie beurteilt die Verwaltung eine Beteiligung der Stadt Köln als in NRW größte Kommune insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entbürokratisierung durch Bündelung von Zuständigkeiten nach dem vorgeschlagenen Verfahren? Inwieweit lässt sich beurteilen, wie viele Stellen im Kfz-Zulassungsbereich eingespart werden bzw. woanders in der Verwaltung eingesetzt werden könnten?