Bettensteuer: FDP warnt vor Verschickung von Steuerbescheiden

18.01.2012 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Ulrich Breite, MdR

Die Stadt versendet, trotz anderslautenden Aussagen von Stadtdirektor Kahlen, nun doch Steuerbescheide zur Eintreibung der vor Gericht noch strittigen Bettensteuer an Hotels und andere Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen oder Campingplätze. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:

„Das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln macht im neuen Jahr mit einer steuerlichen „Konfirmandenblase“ auf sich aufmerksam. Die Kölner Bettensteuer ist vor Gericht noch nicht endgültig entschieden, doch das städtische Amt versendet schon in den ersten Wochen des neuen Jahres fleißig Steuerbescheide. Dabei hatte doch Stadtdirektor Guido Kahlen vor der Presse ausgeführt, die Kölner Übernachtungsstätten solange nicht zur veranlagen, bis das Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden ist.

Aus heiterem Himmel ist nun die Stadtverwaltung von ihrer Haltung abgerückt. Zu verlockend war anscheinend die Aussicht auf mögliche Einnahmen von bis zu 20 Mio. Euro für den städtischen Stadtsäckel.

„Aber wehe, wehe, wehe! Wenn ich auf das Ende sehe!“ - Ohne rechtskräftige Gerichtsentscheidung sind die Steuerbescheide und damit die Einnahmen aus der Bettensteuer mit einem dicken Fragezeichen versehen. Sollten die Gerichte sich gegen die Stadt Köln und ihre erfundene Bettensteuer entscheiden, sind die Steuerbescheide rechtsungültig und die Einnahmen mit Zins und Zinseszins zurückzuzahlen. 

Darum warnen wir Liberalen auch eindringlich davor, ohne letztinstanzliche Entscheidung zur Bettensteuer, jetzt schon die Steuerbescheide rauszusenden, um Geld einzusacken, bei denen man nicht weiß, ob die Mittel einem überhaupt zustehen. Dieser Schnellschuss kann gewaltig nach hinten losgehen. Das sah früher die Stadtführung mal genauso. Die FDP kann nicht verstehen, warum sie diese Position leichtsinnig aufgibt.

Damit die Stadt aus dem Schnellschuss finanziell kein böses Erwachen trifft, sollten die Einnahmen aus der rechtlich wackeligen Bettensteuer ausschließlich zur Schuldentilgung und nicht für neue Ausgaben verwandt werden. Denn sollten die Gerichte die Bettensteuer kippen, muss die Stadt zurückzahlen und für die neuen Ausgaben fehlt die finanzielle Deckung. Köln hätte statt 20 Mio. Euro Einnahmen plötzlich 20 Mio. Euro Schulden. Bei dem großen klaffenden Kölner Haushaltsloch hätten wir damit eine zusätzliche Belastung, die schwer zu schultern wäre. “

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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