Im Zweifel für Betreuungsplätze

Zum Beschluss der Bundesregierung, ein Betreuungsgeld einzuführen

14.11.2011 Meldung FDP-Kreisverband Köln

Zum Beschluss der Bundesregierung, ein Betreuungsgeld einzuführen

Ab dem Jahr 2013 wird es nun also ein Betreuungsgeld geben für Eltern, die ihre 1- bis 3-jährigen Kinder zu Hause betreuen. Es drängt sich die Vermutung auf, dass diese Entscheidung im Zusammenhang mit den fehlenden Kita-Plätzen im U-3-Bereich gesehen werden muss. Gerade in städtischen (westdeutschen) Gebieten steht die Nachfrage nach U-3-Betreuungsangeboten dermaßen außer Verhältnis zu den tatsächlichen Angeboten, dass es nur erstaunen kann.

In unserem Land, in dem jeder seinen individuell gewählten Lebensweg frei verfolgen können soll und individuelle Freiheit in allen Lebensbereichen angestrebt und angeworben wird, ist es vielen Müttern (und wenigen Vätern) nicht möglich, ihren Beruf nach einem Jahr der Elternzeit wieder – in Voll- oder auch Teilzeit – aufzunehmen, weil sie keinen Kita-Platz, häufig genug noch nicht einmal einen kostspieligen Platz bei einer Tagesmutter bekommen. 

Vor diesem Hintergrund kann die Begründung von Frau Bär, der familienpolitischen Sprecherin der CDU, die geplante Sozialleistung vermittele "jungen Eltern, dass sie durch die Familienpolitik des Bundes nicht in ein bestimmtes Lebensmodell gedrängt werden" nur als vollkommen lebensfremd bezeichnet werden und wütend machen. 

Die Klärung der Frage, wie es möglich war, dass die Politik (der großen Koalition) die Entwicklung hin zu dieser eklatanten Schieflage so lange übersehen konnte, ist nun nicht mehr Ziel führend. Vielleicht liegt es daran, dass junge Eltern weder die Zeit noch die Kraft haben, sich politisch zu engagieren und ihre Stimme für ihre eigenen Anliegen zu erheben.

Nun sind die Pläne der Bundesregierung zum Ausbau der U-3-Plätze sehr begrüßenswert – leider jedoch nicht ausreichend und offensichtlich in der angesetzten Zeit auch nicht zu realisieren. Ob dies im Wesentlichen an den Kommunen liegt, ist unklar. Allein in Köln ist es der Politik nicht möglich, bei der Bedarfserfassung der Betreuungsplätze Neubauprojekte von großem Umfang, die ganz vorrangig junge Familien anziehen, im Voraus mit zu berücksichtigen, so dass der „Betreuungsnotstand“ in einigen Stadtgebieten wächst und wächst. 

Natürlich soll und muss die Erziehungsleistung von Eltern in der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine weit größere Anerkennung erhalten und offensichtlich ist dies in unserer monetär ausgerichteten Gesellschaft allein durch finanzielle Zugaben möglich. Vor diesem Hintergrund ist das Betreuungsgeld wie jede andere Unterstützung von Familien grundsätzlich begrüßenswert.

Aus liberaler Sicht ist die Legitimation für eine derartige Leistung des Staates allerdings fragwürdig. Ist das Elterngeld durch seine Höhe und Anlehnung an das eigene Einkommen noch geeignet, auch Väter frühzeitig in die familiäre Verantwortung zu nehmen und so der Ausgeglichenheit innerhalb der Geschlechter in den Familien zumindest im Ansatz zu dienen, so fehlt ein solcher Anreiz ganz offensichtlich beim Betreuungsgeld.

Auch Gründe einer „Teilhabegerechtigkeit“ an öffentlichen Leistungen sind nicht geeigneter, die Zahlungen zu legitimieren und würden bei konsequenter Handhabung zu schlichtweg absurden Ergebnissen führen, wenn etwa sämtliche städtisch subventionierten Leistungen für Kinder, wie die in vielen Kommunen kostenlose Büchereikarte, bei fehlender Inanspruchnahme zu entsprechender Auszahlung führen würde. 

Vor diesem Hintergrund wären die Zahlungen des Betreuungsgeldes, das schätzungsweise ein Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden € erreichen wird, sicherlich sinnvoller investiert in kindgerechte Angebote für die U-3-Betreuung. Natürlich sollen Eltern ihre Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten zuhause betreuen können und dafür entsprechende gesellschaftliche Anerkennung erfahren – so manche Mutter oder mancher Vater wird wissen, dass es erheblich anstrengender sein kann, sein Kind den ganzen Tag zu betreuen als sich seiner Arbeit widmen zu dürfen.

Jede Mutter und jeder Vater sollte die Freiheit haben, sich für diesen Weg zu entscheiden. Sollte diese Möglichkeit jedoch aus finanziellen Gründen scheitern, weil die Familie auf ein zweites Einkommen angewiesen ist, wird dies auch eine Zahlung von 100,00 € oder 150,00 € monatlich nicht ändern können. Dieses Ziel wäre wohl allein durch eine Weiterzahlung des Elterngeldes oder ähnliches zu realisieren. 

Die Freiheit, den Weg der eigenen Betreuung des Kindes bis zum Kindergarteneintritt zu wählen, wird den Familien durch das Betreuungsgeld also nicht gegeben werden. Die Freiheit, den Weg der (Teil-)Erwerbstätigkeit zu wählen und sein Kind in eine kindgerechte Betreuung zu geben, wird Familien jedoch nur durch die Einrichtung quantitativ und qualitativ ausreichender Betreuungsplätze gegeben. Wenn die Politik nicht beide Wege finanziell ermöglichen möchte, sollte sich die Verteilung der finanziell eng begrenzten Mittel allein danach ausrichten. 

Dr. Annette Wittmütz

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Annette Wittmütz

Vertrauensperson der FDP NRW

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