FDP-Fraktion kritisiert Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Görzel: Privatsphäre der Bürger muss unangetastet bleiben
21.04.2015 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volker Görzel, Mitglied im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen und Justiziar der Kölner Ratsfraktion, sieht die von SPD und CDU auf Bundesebene geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung kritisch: „Wir Liberale lehnen die massenhafte und anlasslose Datenspeicherung von Millionen unbescholtener Bundesbürger ab. Eine solche Vorratsspeicherung ist nach unserer Auffassung ein grundrechtswidriger und unnötiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.“ Daran ändere auch der zwischen SPD und Union ausgehandelte Kompromiss nichts, nach dem Telefon- und Internet-Daten zehn Wochen gespeichert werden sollen.
„Es ist ein Unding, dass die große Koalition trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 erneut versucht, die Datenspeicherung durchzusetzen“, so Görzel. Der Bundesvorsitzende der FDP, Christian Lindner, hat auf dem Landesparteitag in Siegburg am 18. April bereits angekündigt, notfalls gegen die Datenspeicherung vor dem Verfassungsgericht zu klagen.
Das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2007 von der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen und im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt, da das Gericht die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungsgemäß beurteilte.