Änderungsantrag zu Logistikkonzept der Klärschlammverbrennungsanlage am Ölhafen

Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Ausschuss Klima, Umwelt & Grün

16.09.2024 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion fordert die Verwaltung im o.g. Antrag vor dem Hintergrund der Bürgerbeteiligung in Merkenich und der Stellungnahme (2359/2024) zum Antrag der FDP (AN/0829/2024) auf, gemeinsam mit den Stadtwerken das Logistikkonzept der Klärschlammverbrennungsanlage am Ölhafen wie folgt weiter zu entwickeln: 

  1. Die Planung der Verbrennungsanlage Merkenich wird optional um einen Aschebehälter und eine Bahnverladeeinrichtung für den Teil der Asche erweitert, die einen Abtransport der Verbrennungsasche (weder Gefahrstoff noch Gefahrgut) per Bahn erlaubt. 
  2. Der Teil der Asche, der Phosphat enthält, wird möglichst bereits als Wertstoff eingestuft, gelagert und transportiert.
  3. Eine Lagerung von Gefahrstoffen über dem Grenzwert der Gefahrstoff-VO findet vor Ort nicht statt, anfallende Gefahrstoffe werden zeitnah in kleinen Mengen abtransportiert.
  4. Das aktuelle Logistikkonzept mit seinen Abwägungen und seinen Aktualisierungen ist den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen regelmäßig in öffentlicher Sitzung zu erläutern. 
     

Begründung:

Die Tatsache, dass ein Teil der Asche Gefahrstoff sein könnte, war bei der Bürgerbeteiligung im Pfarrheim St. Brictius in Merkenich kein Teil der Kommunikation und scheint sich erst bei der späteren Weiterentwicklung des technischen Konzepts ergeben zu haben. Auch die Tatsache, dass der größte Teil der Asche direkt als Wertstoff anfallen könnte, war damals nicht bekannt.

Das Konzept ist in Arbeit und verändert sich. Das ist gut so, muss aber kommuniziert werden. Dazu reichen die nicht-öffentlichen Sitzungen der Aufsichtsgremien von Rheinenergie, Stadtwerke-Konzern und Steb nicht. Auch die in den zuständigen öffentlich tagenden Gremien des Rates und der Stadtbezirke müssen regelmäßig einbezogen werden so lange bis die Planung im Rahmen der endgültigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde fixiert ist.

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