Überraschende Blei-Altlast in Ostheim

27.08.2012 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Umweltausschusses setzen zu lassen:

Pressemeldungen über den bis 2006, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes, betriebenen Schießplatz in Köln-Ostheim und das Ausmaß der Bodenverunreinigungen auf dem an das „Waldbadviertel“ angrenzenden Gelände sowie der Bau einer zentralen Erschließungsstraße beschäftigen und verunsichern die Bürgerinnen und Bürger in diesem Teil der Stadt Köln.

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie wurde zwischen 1999 und 2006 §4(2) BBodSchG umgesetzt, wann und durch wen hat die Stadtverwaltung das Gelände des ehemaligen Schießplatzes und das daran angrenzende Waldgebiet auf Blei- und Bleiverbindungen untersuchen und unabhängig begutachten lassen und was wurde während des Betriebes, nach Stilllegung des Schießstandes 2006 und mit den Bauarbeiten unternommen, um die Fläche z. B. gem. §4(5) BBodSchG zu sichern?

2. Inwieweit ist es zutreffend, dass bei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Anlass zum begründeten Verdacht auf eine Bodenbelastung im Bereich des Schießplatzes und im Bereich der zentralen Erschließungsstraße bestand, was wurde daraufhin beim Bau der Straße über das möglicherweise belastete Gelände unternommen, um eine „Verschleppung“ oder „Verwehung“ der Bodenverunreinigungen und einen möglichen Abriss der eben erst gebauten Straße zu vermeiden, und inwieweit wird die Aufschüttung von belastetem Boden in Wällen neben der Strasse in der Stadtverwaltung einheitlich als unbedenklich angesehen?
3. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Vermeidung von Staubaustrag, Sicherung des Grundwassers und Beseitigung der Altlasten sind notwendig und geplant und wer prüft, ob die Finanzierung der Maßnahmen über Haftbarmachung des Zustandsstörers oder Fördermittel möglich ist?

4. Inwieweit gibt es Beispiele, wie eine Sanierung des Geländes ohne unkontrollierten Austrag von bleihaltigem Staub oder Boden unter den gegebenen Geländebedingungen möglich sein kann, sind ggf. Innovationen notwendig und welche Auswirkungen sind im Falle einer Sanierung auf Basis des Standes der Technik auf den Baumbestand zu erwarten?

5. Aus welchen Gründen wurde die belastete Fläche im Wald neben dem B-Plan nicht bereits nach Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes als Altlast(verdachts)fläche gekennzeichnet, wie wurden z. B. gem. §12 BBodSchG die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die städtische GAG über die möglichen Bodenbelastungen informiert und welche Informationen können und sollen den Menschen in Ostheim von Stadt bzw. von der Stadt beherrschten Gesellschaften in Kürze zur Verfügung gestellt werden?

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