Aktuelle Flucht- und Rettungspläne in Kölner Schulen und Kindertagesstätten

20.08.2013 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses setzen lassen:

Gebäude, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler gemeinsam betreut und unterrichtet werden, benötigen in der Regel einen zweiten baulichen Rettungsweg. 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Inklusion in Bestandsbauten wird die Nutzungserweiterung regelmäßig dazu führen, dass der zweite bauliche Rettungsweg errichtet werden muss. Möglicherweise sind Evakuierungsaufzüge mit Schutzraum und Anbindung an einen notwendigen Treppenraum im konkreten Fall notwendig, um die Organisation der Rettung umsetzen zu können.

Solange notwendige bauliche Anpassungen noch nicht vorgenommen wurden, müssen alternative Lösungen geboten werden, um Personen die vom Rollstuhl abhängig oder anders in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, im Brand- oder Notfall evakuieren zu können.

Dafür sollten Einrichtungen für besondere Personengruppen, z. B. Menschen mit Sehbehinderungen, Gehbehinderte oder geistig Behinderte, ihre Feuerwehrpläne und die Brandschutzordnung im Einvernehmen mit der Feuerwehr überarbeiten. Außerdem ist in diesen Einrichtungen das regelmäßige Üben des Evakuierungsplanes besonders wichtig. 

Die aktualisierten Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich und ausreichend groß gestaltet sein und sind an geeigneten Stellen sichtbar auszuhängen. Außerdem sollte blinden oder sehbehinderten Personen taktil erfassbare Grundrisspläne zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit wurden Flucht- und Rettungspläne in Kölner Schulen und Kindertagesstätten bereits aktualisiert?
2. An wie vielen Einrichtungen sind im Zusammenhang mit der Umsetzung der Inklusion bauliche Anpassungen notwendig, in Planung oder in Arbeit und wann sind diese abgeschlossen?
3. Inwieweit werden alternative Lösungen geboten, um Personen die vom Rollstuhl abhängig oder anders in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, im Brand- oder Notfall zu evakuieren?
4. Inwiefern wurden von der Verwaltung Vorkehrungen getroffen, die Schulen vor Beginn des neuen Schuljahres bei notwendigen Überprüfungen und Aktualisierungen ihrer Evakuierungspläne zu unterstützen?
5. Welche Kosten sind durch die notwendigen Anpassungen bisher entstanden bzw. für die Zukunft zu erwarten?

Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Verfügung zu stellen.

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