Anerkennung von Ruhezeiten bei LKW-Fahrern
16.03.2002 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Bezirksverband Köln/Bonn
Beschluss des Kreishauptausschusses der FDP-Köln vom 21.11.2001 Bestätigt vom Bezirksparteitag der FDP-Köln/Bonn am 16.03.2002 Die FDP fordert, die in einem geeigneten Führerhaus verbrachte Ruhezeit eines LKW-Fahrers auch dann als Ruhezeit anzuerkennen, wenn sein Kollege das Fahrzeug bewegt. Bisher gilt dies nicht als Ruhezeit, sondern als Arbeitsbereitschaft.