Baugenehmigungsverfahren in der Kölner Praxis

01.09.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses setzen zu lassen:

Der Leitgedanke der Bauordnung und Baugesetze ist, dass jeder Bürger den Rechtsanspruch hat, zu bauen was er will, wie er will und wo er will, es sei denn, zutreffende Verordnungen, Gesetze, Erlasse, Satzungen, etc, sprechen in Teilbereichen dagegen. 

Die heute geübte Praxis im Genehmigungsverfahren scheint sich jedoch ins Gegenteil entwickelt zu haben, der Bauantrag ist allzu oft zum Bittgang geworden. Das Problem mit den schleppenden Baugenehmigungsverfahren ist sicher ein Hemmnis für die Entwicklung von Köln.

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hat sich in Köln die Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen zwischen Antragstellung und Bescheid in den letzten 10 Jahren verändert und wie sind entsprechende Genehmigungszeiten in den drei größeren Städten Deutschlands bzw. drei kleineren Städten Nordrhein-Westfalens?

2. Inwiefern hat die Verwaltung Vorkehrungen getroffen, dass die neuen Anforderungen nach den letzten Beschlüssen des Rates z.B. zum Kooperativen Baulandmodell nicht zu noch längeren Genehmigungsverfahren führen?

3. Das Instrument der 24-Stunden-Baugenehmigung wurde (ausweislich einer städti-schen Pressemitteilung: http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/180-baugenehmigungen-innerhalb-von-24-stunden) im Einführungsjahr 2005 innerhalb von vier Monaten 250 Mal beantragt und 180 Mal genehmigt, was einer 70%-Quote entspricht. Wie hat sich das Antrags- und Genehmigungsverhalten seither entwickelt?

4. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um Baugenehmigungen künftig schneller erteilen zu können, um damit die Investitionstätigkeit in Köln zu befördern?

5. Die Stadt Neuss bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine ausführliche und verbindliche Beratung vor Erstellung der Bauantragsunterlagen gegen Kostenerstattung an. Wie beurteilt die Kölner Verwaltung das Neusser Modell und warum bietet sie diese Verfahrensweise nicht selbst an?

gez. Ralph Sterck - Vorsitzender

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

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Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion

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