Bebauungsplan Belgisches Viertel
Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Rat
06.05.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maßgaben umzusetzen:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin überprüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politischen Gremien zur Beratung zu geben.
Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwendig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft werden und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich gefährdet wird. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Bebauungsplans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt.
Begründung:
Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige Festsetzungen. Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsangepassten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglichen angestrebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft werden. Pandemiebedingte Einschränkungen sollten die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht unbotmäßig treffen.