Betriebskostenerstattung im Rahmen der Sportförderung
29.11.2011 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sportausschusses setzen lassen:
Seit dem Januar 2007 ist bekannt, dass die Verantwortung über die Sportanlage des heutigen Lentparks von der Kölner Sportstätten GmbH (KSS GmbH) auf die KölnBäder GmbH übertragen worden ist. Nun sollen jedoch 125.000,- Euro als Betriebskostenerstattung an die KSS GmbH gemäß den Haushaltsplanungen 2012 der Stadt Köln gezahlt werden. Diese Information geht aus dem Haushaltsentwurf 2012 laut Seite 536 des ersten Bandes unter dem Produktbereich 08 Sportförderung hervor. Jedoch ist, wie oben bereits erwähnt, die KSS GmbH nicht mehr Eigentümerin der Sportanlage.
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.Warum soll die KSS GmbH für die Nutzung des Eis- und Schwimmstadions eine Summe von 125.000,- Euro erhalten, wo sie doch nicht mehr Eigentümer der Anlage ist?
2.Inwieweit ist eine Übertragung der Kostenerstattung auf die KölnBäder GmbH vorge-sehen?