BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG

17.12.2012 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat den folgenden Zusatzantrag zur Beschlussvorlage 2842/2012 auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 17.12.2012 setzen lassen.

Der Finanzausschuss möge beschließen: 
• Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, warum der Kaufpreis des Unternehmens gerechtfertigt war, obwohl langfristig negative Ergebnisbeiträge anfallen und zusätzlich Darlehensverbindlichkeiten übernommen werden müssen und warum der Kauf nicht gegen § 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GO NW verstößt.
• Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.01.2013 ein Worst Case-Szenario „BioCampus“ für die nächsten fünf Jahre mit der schlechtesten bzw. ungünstigsten anzunehmenden Entwicklung der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG auf- und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen. 
• Solange das Unternehmen kein Überwachungsgremium besitzt, wird dem Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss einmal im Quartal über die aktuellen finanziellen Entwicklungen der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG ausführlich berichtet. Die Höhe der tatsächlichen Verluste der BCC KG sind dem Ausschuss genau darzustellen.
• Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten einer Liquidierung versus den Kosten einer Weiterführung dieses hoch defizitären Unternehmens gegenüberzustellen.

Begründung:

BioCampus Cologne ist von der Entwicklung zu einem wirtschaftlich erfolgreichen Kompetenzzentrum am Wissenschaftsstandort Köln weit entfernt. Aus der mittelfristigen Ergebnisplanung 2012 – 2016 der BCC KG ist zu entnehmen, dass die Gesellschaft auch in Zukunft negative Ergebnisbeiträge erwirtschaften wird. Es werden jährliche Fehlbeträge von rd. 2,8 – 2,9 Mio. Euro prognostiziert. Außerdem sei zukünftig mit Verlusten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zu rechnen.

Zusätzlich muss die Stadt Köln dem Unternehmen ein Gesellschafterdarlehen gewähren. Bereits jetzt ist schon abzusehen, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, langfristig positive Ergebnisbeiträge zu erwirtschaften und damit weder jährliche Fehlbeträge noch Darlehen in Millionenhöhe zurückführen kann.

Im Ergebnis ist diese Entwicklung, insbesondere in der aktuellen Haushaltssituation, nicht mehr zu rechtfertigen, auch wenn bei einer Liquidierung des Unternehmens der gezahlte Kaufpreis abgeschrieben werden muss. Denn bei Aufrechterhaltung des verlustbringenden Unternehmens wird der finanzielle Schaden für die Stadt von Jahr zu Jahr immer größer.

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