Biomasse

20.05.2015 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln setzen zu lassen:

Die Stadt Köln will über das Tochterunternehmen AVG verstärkt in die Energiewirtschaft auf Basis von Biomüllvergärung investieren. Das Umweltministerium in Düsseldorf erhöht den Druck, die separat gesammelte Biomüllmenge zu steigern. 

Es besteht die Sorge, dass steigende Quantität zu sinkender Qualität führen könnte. Es scheint technologieabhängig Mindestanforderungen an die Biomüllqualität zu geben. Im Landkreis Euskirchen sind Fahrzeuge mit Schadstofferkennung ausgestattet und Sammelgefäße werden je nach Zusammensetzung nicht entleert. Vom Kreis Steinfurt wurde berichtet, dass 25% des angelieferten Biomülls als Restmüll entsorgt werden mussten. Wenn der Anteil von Biomasse am Restmüll in der Kölner RMVA 50% beträgt, dann wäre der Unterschied zwischen Biomüll und Restmüll nicht mehr so groß. Es scheint ohnehin nur ein legaler Unterschied zu sein. Offenbach hat gezeigt, dass eine Abtrennung der Biomasse aus Restmüll technisch einwandfrei möglich ist und zur gleichen Qualität führt wie die Sammlung mit Biotonnen. Rein rechtlich gilt aber nur die separat gesammelte als Biomasse im Sinne der EEG-Subvention. Investitionen in Vergärungen wie in Köln, deren Wirtschaftlichkeit an das EEG gebunden sind, erzwingen daher eine braune Tonne, die dann ausreichend sortenrein gefüllt sein muss wie es das Gesetz verlangt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchem Umfang werden heute vor der Kompostierung welche Nebenkomponenten aussortiert, um die hohe Qualität des Kölner Komposts zu gewährleisten? Sind die Qualitätsanforderungen für die neu geplante Bioenergieanlage die gleichen wie für die Kompostanlagen?
2. Wie hoch ist der Anteil der Kosten für Reinigung des Eingangsmaterials und die Entsorgung von nicht für Kompost verwendbaren Materials an den Gesamtkosten des Biomasserecyclings?
3. Ist eine Schadstofferkennung (Euskirchen-Technologie oder andere Technologien) geeignet, das Biomasserecycling je nach Technologie effizienter zu machen?
4. Gibt es ein Interesse, das Verursacherprinzip durchzusetzen wenn in erheblichem Maße gegen gesetzliche Vorgaben bei der Mülltrennung verstoßen wird und darunter die notwendige Qualität leiden sollte?

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