Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren
Gemeinsamer Antrag von Grünen, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt im Ausschuss für Soziales und ...
24.03.2022 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut zügig umzusetzen insbesondere durch
- die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG-Umlage
- Gewährung eines Heizkostenzuschusses
- Erhöhung des Wohngeldes
- Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen durch die Anwendung der Empfehlungen der EU-Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 und 2021.
2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat
- eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine - zumindest temporäre - Reduzierung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen
- Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, die die steigenden Energiekosten auch im Wohngeld abbildet
- für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter steigenden Energiepreise
- für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII
- den Schutz der Grundversorgung zu verbessern
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung
- Den Beschluss des Sozialausschusses vom 13. Januar 2022 „Energiearmut verhindern! Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort umzusetzen
- dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann
- die Bürger*innen darüber zu informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen bestehen, die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen sind, aber finanzieller Hilfen zur Existenzsicherung bedürfen.
- insbesondere Studierende, die Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss haben, darüber zu informieren und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu beantragen.
Begründung:
er Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat am 13.01.2022 bereits einen umfassenden Beschluss zur Verhinderung von Energiearmut und zur Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher*innen gefasst. Bei der Entwicklung auf dem Energiesektor zeichnet sich aber bereits ab, dass die mit den steigenden Energiepreisen einhergehenden Folgen sich auf immer größer werdende Bevölkerungskreise ausdehnen werden. Daher sind rechtzeitig effiziente Maßnahmen erforderlich, um diese Entwicklung abzufedern. Dazu gehören Maßnahmen nicht nur für die bereits jetzt hart getroffenen Transferleistungsbezieher*innen, sondern es bedarf präventiver Maßnahmen, um nicht immer mehr Bürger*innen in die Hilfebedürftigkeit rutschen zu lassen. Darüber hinaus muss die Grundversorgung weiter abgesichert sein. Es kann nämlich nicht angehen, dass den Grundversorgern kurzfristig und nicht planbar einseitig die Kosten für die Belieferung einer großen Zahl von Kundinnen und Kunden auferlegt wird, deren bisherige Energielieferanten die Belieferung aus Kostengründen einstellen. Dies führt dort tendenziell zu höheren Kosten, die dann wiederum auf die Verbraucher*innen zurückschlagen.