Kölner Frischemarkt bis 2030 sichern und weiterentwickeln
Gemeinsamer Antrag von SPD, Linke, FDP und Thor Zimmermann im Rat der Stadt Köln
16.05.2024 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1. In Abänderung seiner Beschlüsse aus den Jahren 2018 (3124/2018) und 2021 (AN0929/2021) wird der Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis zum 31.12.2030 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln – Kölner Marktsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21.Dezember 2016). Die Verlängerung endet mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebs am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in ein neues Frischezentrum.
2. Den ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg wird über individuelle Laufzeitverlängerungen ihrer Pachtverträge (mindestens bis 31.12.2030) ihr dortiger Verbleib gesichert, vorzugsweise bis zum Übergang in ein neues Frischezentrum.
3. Der Ratsbeschluss vom 23. Juni 2023 „Die Verbesserung der jetzigen Situation zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts wird schnellstmöglich umgesetzt und engmaschig mit den ansässigen Mieterinnen kommuniziert“,
wird weiter vollumfänglich umgesetzt.
4. In Erfüllung dieses Ratsbeschlusses und der Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2018 (3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) richtet die Verwaltung einen Runden Tisch mit den Markthändler*innen unter Beteiligung aller städtischen Fachämter und stadtnahen Fachbereiche (z.B. AWB, RheinEnergie, KGAB usw.) ein. Er dient zum Vorbringen und zur Lösung der aktuellen Probleme auf dem Kölner Großmarktgelände, z.B. in Bezug auf den Verkehr, die Sauberkeit, die Toilettensituation, die Energieversorgung usw. Die Verwaltung benennt den Markthändler*innen auf dem Großmarkt einen/e zentralen Ansprechpartner*in für die Abarbeitung der vorgetragenen Problemlagen.
5. Der Rat wird sich auch mit Vorschlägen der Verwaltung für einen anderen Standort befassen und bittet die Verwaltung ihre Vorschläge alsbald dem Rat und seinen Gremien zu unterbreiten.
6. Der Rat der Stadt Köln will mit einem modernen Großmarktkonzept den Anteil regionaler Produkte ausweiten. Eine Großstadt braucht vielfältige Angebote für eine gesunde Ernährung. „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ ist ein wichtiges Nachhaltigkeitskriterium, für das wir uns engagieren (SDG-Indikator für Kommunen, Nr. 12) Wir brauchen ein Bündnis von Politik, Verwaltung, Großmarkthändlern und Beschickern von Wochenmärkten sowie dem Kölner Ernährungsrat, um diese große Aufgabe zu bewältigen. Deshalb begrüßen wir das Engagement des Ernährungsrats mit den „Impulsen für die kommunale Ernährungswende“.
Begründung:
Seit nunmehr fast 30 Jahren wird um einen neuen Standort für den Großmarkt gerungen. Trotz entsprechender Ratsbeschlüsse, beginnend 2007, haben die Planungen eines neuen Frischezentrums bis heute keinen Reifegrad erreicht, der dem Projekt eine klare Perspektive gibt. Somit ist die Zukunft der Markthändler*innen, ihrer Mitarbeitenden sowie deren Familien weiterhin völlig offen.
Um den betroffenen Menschen und Unternehmen zumindest eine minimale Planungssicherheit zu geben und ihnen somit den unmittelbaren Wechsel an einen neuen Großmarktstandort zu ermöglichen, müssen die derzeit bis zum 31.12.2025 befristeten Pachtverträge dringend kurzfristig verlängert werden. Vor dem Hintergrund der bisherigen Verfahrensschritte und des nunmehr neuaufgesetzten Diskurses um einen Food Hub erscheint dafür ein Verlängerungszeitraum um 5 Jahre als sinnvoll und erforderlich.
Angesichts dieser Herausforderungen ist es unerlässlich, dass der Rat der Stadt Köln jetzt handelt, um den Weiterbetrieb des Großmarktes bis mindestens 2030 sicherzustellen.