Modellversuch "Islamische Unterweisung"
31.01.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Rat hat auf Antrag von CDU und FDP beschlossen: Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens haben ein Recht auf Religionsunterricht, denn die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist ein Grundrecht. Die vier im Landtag von NRW vertretenen Parteien haben in einem gemeinsamen Integrationsantrag DS 13/1345 vom 19.07.2001 die Einführung des muslimischen Religionsunterricht in deutscher Sprache von hier ausgebildeten Lehrern gefordert. Der Unterricht soll nach staatlichen Lehrplänen in Übereinstimmung mit der Glaubensgemeinschaft und im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht stattfinden. Da noch nicht alle Voraussetzungen zur Erteilung dieses Religionsunterrichtes erfüllt sind, hat die Landesregierung das Fach „Islamische Unterweisung“ eingeführt. Auch in Köln wird islamische Unterweisung erteilt. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Köln: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ausführliche Informationen über die Durchführung der islamischen Unterweisung in Köln vorzulegen. 2. Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung auf, die Vorraussetzungen zu schaffen, um in NRW den islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache einführen zu können. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Universität zu Köln die Errichtung eines Lehrstuhls für islamische Religionspädagogik zu realisieren und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.