Nutzungsüberlassungsvertrag mit dem Autonomen Zentrum

17.09.2013 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des AVR setzen lassen:

Seit April 2010 hatte die autonome Szene in Köln die ehemalige Kantine von Klöckner Humboldt Deutz illegal besetzt. Versuche der damaligen Eigentümerin, die Besetzung zu beenden, scheiterten. Im August 2011 hatte die Sparkasse KölnBonn, als zwischenzeitliche Eigentümerin, mit dem Zusammenschluss der besetzenden Autonomen, dem Schraps e. V., einen notariell beurkundeten Nutzungsüberlassungsvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag hatten sich sowohl der Verein als auch zwei Vertreter des Autonomen Zentrums explizit zum freiwilligen, rechtzeitigen Verlassen des Gebäudes verpflichtet und sich im Hinblick auf diese Vertragspflicht außerdem der "sofortigen Zwangsvollstreckung" unterworfen.

Im März 2013 hatte die Sparkasse KölnBonn das Vertragsverhältnis zum 30. Juni 2013 gekündigt. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt waren die autonomen Nutzerinnen und Nutzer verpflichtet, sowohl das Gebäude als auch die Freifläche zu räumen, gelagerte Gegenstände zu entfernen und die Immobilie zu verlassen. Trotz vertraglicher Bindung und illegaler Nutzung wurde das Gebäude nicht freiwillig geräumt. Der letztendlich tatsächliche Auszug erfolgte durch eine Kölner Spedition, die von der Sparkasse beauftragt und bezahlt worden war. Ein Vertreter der Autonomen hatte dazu gesagt, dass der Zeitplan zu eng gewesen sei, um den Umzug selbst bewerkstelligen zu können. Nach dem Umzug hat es Hinweise darauf gegeben, dass Sprengfallen und unter Strom gesetzte Türklinken gefunden worden sind. 

Ein Gebäude am Eifelwall wird aktuell den Autonomen bis Ende 2014 mietfrei überlassen, anschließend wird der Szene ein städtisches Gebäude an der Luxemburger Straße zur Verfügung gestellt. Unmittelbar nach dem Umzug von Kalk zum Eifelwall 7, so hatte die Stadt angekündigt, sollten Gespräche mit der Szene über die anschließende, bis zum 31. Dezember 2018 befristete Nutzung des Gebäudes Luxemburger Straße 93 aufgenommen werden. Anwohnerinnen und Anwohner am Eifelwall haben auf einer Bürgerversammlung ihre Angst vor Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen, Farbschmierereien und Verwahrlosung geäußert.

In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1. Zu welchem Ergebnis sind die Gespräche mit der Szene über die bis zum 31. Dezember 2018 befristete Nutzung des Gebäudes Luxemburger Straße 93 gekommen und wie wird ein ordnungsgemäßer, endgültiger und friedlicher Auszug aus dem Gebäude Eifelwall 7 und dem Gebäude Luxemburger Straße 93 sichergestellt?
2. Inwieweit wurde in beiden Nutzungsüberlassungsverträgen eine notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen einer eingegangenen Räumungsverpflichtung abgeschlossen und wer käme für eine mögliche Räumung bzw. für Kosten eines Umzugsunternehmens auf, sollte der Auszug nicht selbstständig vollzogen werden?
3. Welche Kosten, angefangen von der Personalbindung aufgrund der langwierigen Auseinandersetzungen, über Sachbeschädigungen bis hin zu den angefallenen Umzugskosten wurden durch das AZ verursacht und wer käme 2014 bzw. 2018 für diese Kosten auf?
4. Inwieweit wurden städtische Mitarbeiter oder Polizeibeamte bei der Übernahme des AZ durch von den Besetzern installierte Fallen gefährdet?
5. Inwiefern wurden die Ansprechpartner des Ordnungsamtes sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons sensibilisiert für mögliche Beschwerden rund um den neuen Standort des Autonomen Zentrums und werden diese möglichen Beschwerden zentral gesammelt?

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