Rosenmaarschule

06.09.2012 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hatt gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses setzen zu lassen. 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 19. Juni 2012 wurde über die finanzielle Benachteiligung der integrativen Grundschule „Rosenmaarschule“ diskutiert. Seit 2007 erhält die Rosenmaarschule hinsichtlich der Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur den halben Förderungssatz in Höhe von 2.650 Euro anstatt den vollen Satz in Höhe von 5.300 Euro. Nun wandte sich der Anwalt der Schule an Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein und die Fraktionen im Kölner Stadtrat. Da nun eine Klage gegen die Stadt bzw. gegen das Land zu befürchten ist, bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit?

2. Inwieweit muss die Stadt Köln mit einer Nachzahlung an die Rosenmaarschule rechnen und in welche Höhe?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung über die Korrespondenz mit der Landesregierung hinaus, um eine Lösung herbeizuführen und mit welchem Ziel?

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