Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes

Gem. Änderungsantrag von SPD und FDP

19.01.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstrichen):

1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Pla-nungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.260.000 € (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 630.000 € konsumtiv) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurf-splanung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013). Es wird nur die Planungsvariante 01 (ebenerdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011) weiterverfolgt. Es werden zwei Planungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauf-tragt. Diese haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum („Ringe“ vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Süden bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 28.03.2019 zur Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten.

2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungs-ermächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 8, Aus-zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung des Ebertplatzes im Haushaltsjahr 2021.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertre-tung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig – mindestens aber halbjährlich – zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebert-platzes zu berichten.

Begründung:

Die antragstellenden Fraktionen befürworten aus städtebaulichen Gründen die ebenerdige Umgestaltung des Ebertplatzes.
Es sollen von zwei zu beauftragenden Planungsteams insgesamt zwei Vorentwürfe geliefert werden. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit (Foren I und II Stadtgesellschaft, vgl. Anlage 1) sollen sich die zuständigen politischen Gremien abschließend für einen Vorentwurf entschei-den, der weiterverfolgt wird.
Zudem sollen Beiträge für die Gestaltung des konzeptionellen Betrachtungsraums erarbeitet werden. Dies bietet die Möglichkeit, die Gestaltungsvorschläge für den Ebertplatz in einen größeren gestalterischen Kontext zu setzen. Insbesondere die Umgestaltung des Hansarings muss endlich mit Hochdruck verfolgt werden. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität sollen bei der Betrachtung des Konzeptbereiches insbesondere auch die Verbesserung der Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr zu den an den Ebertplatz angrenzenden Achsen Berücksichtigung finden.
Eine regelmäßige Berichterstattung zum weiteren Verfahren ist aus Sicht der antragstellen-den Fraktionen notwendig.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Christian Beese

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Verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion, Wahlkreismitarbeiter Reinhard Houben MdB

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