Straßenbaubeiträge Südlicher Abschnitt Severinstraße

05.03.2013 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage "Kommunalaufsichtliche Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 14.09.2010 'Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen (Südlicher Abschnitt Severinstraße)'" auf die Tagesordnung des Rates am 19.03.2013 setzen lassen. 

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anwohnerinnen und Anwohnern der Severinstraße die ihnen versprochene Entschädigung in Form von anderen adäquaten und gesetzeskonformen Entlastungen zu gewährleisten. Dafür 

• ist zu prüfen, wie die eingenommenen KAG-Mittel zu Gunsten der Betroffenen wieder eingesetzt werden können, 

• ist die Nord-Süd-Stadtbahn unverzüglich im südlichen Teilbereich in Betrieb zu nehmen und

• sind den betroffenen Geschäftsleuten weitere verkaufsoffene Sonntage auf der Severinstraße zu ermöglichen.

Begründung:

Auf Empfehlung des Juristen und Stadtdirektors Guido Kahlen hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den Anliegern des sanierten Abschnitts der Severinstraße zwischen An St. Katharinen und Karthäuserwall/Severinswall die gesetzlichen Straßenausbaubeiträge zu erlassen. Bereits bei der Beschlussvorlage wurde u. a. von Seiten der FDP-Ratsfraktion darauf hingewiesen, dass die Kommune Köln eine Aussetzung der Beiträge auf Grund der landesgesetzlichen Vorgaben (KAG NRW) rechtlich nicht vornehmen kann. Stadtdirektor Kahlen erklärte dem Rat eindringlich:

„…Es gibt keine einschlägige Rechtsprechung oder juristische Literatur. Der Judikatur lässt sich jedoch zumindest so viel entnehmen, dass Ausnahmen von der Regel zulässig sind. In allen bekannten Entscheidungen handelte es sich um Fälle von weit geringerer Tragweite hinsichtlich der Beurteilung eines wirtschaftlichen Vorteils für die Anlieger aufgrund der Baumaßnahme….

Deshalb haben wir hier einen Maßstab, der sich zugegebenermaßen nicht in der Li-teratur und auch nicht in der Rechtsprechung wiederfindet…. 

Ich habe mit der Bezirksregierung gesprochen, weil ich gehört habe, dass sich möglicherweise Vertreter der Presse auch für die Haltung der Bezirksregierung interessieren. Die Bezirksregierung hat mir bestätigt, dass diese Fragen prioritär Sache der Kommune selber sind. Ich stehe auch dazu. Wir alle - Sie als gewählter Rat - stehen für kommunale Selbstverwaltung. Wir können uns nicht von rechtlichen Beurteilungen der Aufsicht abhängig machen, wenn wir selber glauben, rechtmäßige Lösungen präsentieren zu können…“ (Quelle: Wortprotokoll der 16. Sitzung des Rates der Stadt Köln vom 14. September 2010)

Auf Grund der Aussagen des Juristen Kahlen und dem klareren Bekenntnis des Rates, den Anwohnerinnen und den Anwohnern der Severinstraße eine rechtlich abgesicherte Entschädigung zu ermöglichen, muss nun dem Rat eine neue adäquate Lösung Seitens der Stadtverwaltung vorgelegt werden.

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