FDP gegen Zwangsberuhigung von stillen Feiertagen

Sterck: Regelungen sind überholt, kinder- und familienfeindlich

25.03.2016 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Auch in diesem Jahr weist die Kölner Stadtverwaltung mit einer Presseerklärung auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetz für den Karfreitag und die Osterfeiertage hin. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck:

„Am Karfreitag und an den Osterfeiertagen stehen uns wieder drei Tage bevor, an denen uns der Staat genauestens vorschreibt, was wir zu tun und zu lassen haben. Geregelt ist diese obrigkeitsstaatliche Verbotsorgie im Sonn- und Feiertagsgesetz.

Die Liste der Verbote an den „Stillen Feiertagen“ ist lang. In der Vergangenheit wurde an diesen sogar den Kindern im Park oder auf dem Bolzplatz der Fußball weggenommen oder gar eine Hochzeitsgesellschaft aufgelöst, da sie das freudige Ereignis mit Tanz und Musik feierten. Darüber hinaus untersagt das fleißige Ordnungsamt sogar private Wohnungsumzüge. Uns Liberalen geht das alles zu weit.

Auch wenn wir den Zorn der Kirchen auf uns ziehen, so fordern wir die Abschaffung dieses widersprüchlichen und veralteten Gesetzes. Diese Regelungen sind überholt und werden einer so weltoffenen und lebensfrohen Stadt wie Köln nicht gerecht. Sie sind außerdem kinder- und familienfeindlich. Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Feiertage gestalten möchten.“

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

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