Gefahrengebiete in Köln

Infostand am Eigelstein

04.08.2014 Meldung FDP-Stadtbezirksverband Innenstadt

Nach Paragraf 12 darf die Polizei einzelne Plätze, Straßen und Gebäude wegen einer hohen Kriminalitätsbelastung als „verrufen“ definieren. An diesen Orten haben die Beamten besonders weitreichende Befugnisse: Nach eigenem Ermessen dürfen sie Ausweise kontrollieren, Taschen durchsuchen und Platzverweise erteilen – zum Beispiel weil ihnen das Äußere oder das Verhalten einer Person in irgendeiner Form merkwürdig erscheint. 

Hingegen gilt für den Rest der Stadt: Eine gezielte Personenkontrolle ist nur dann zulässig, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt, zumindest aber einigermaßen sichere Anhaltspunkte für kriminelles Verhalten. Auch Teile der Kölner Innenstadt sind von dieser Regelung betroffen.

Daher hat der FDP-Stadtbezirksverband Innenstadt am vergangenen Samstag am Eigelstein einen Infostand durchgeführt, um die Bevölkerung über diesen Umstand aufzuklären und mit ihr ins Gespräch zu kommen, wie man Kriminalitätsbekämpfung rechtsstaatlicher organisieren kann.

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