Nördlich Colonius

Änderungsantrag der FDP-Fraktion

04.07.2019 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Punkt 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

2 .(Der Stadtentwicklungsausschuss) beschließt, auf Basis der weiterentwickelten Planung des 2. Ranges von Carsten Roth (Hamburg) aus dem Qualifizierungsverfahren, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-bauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehren-feld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord – Arbeitstitel: Nördlich Colonius - Wohnstandort in Köln-Neustadt/Nord – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen. Auf die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau wird mangels Umsetzbarkeit verzichtet.

Es wird ein Punkt 6 ergänzt:

6. (Der Stadtentwicklungsausschuss) beauftragt die Verwaltung, das Kooperative Bauland-modell dahingehend weiterzuentwickeln, dass es in vergleichbaren Fällen ebenfalls nicht zur Anwendung kommt.

Begründung:

Das kooperative Baulandmodell führt an dieser Stelle dazu, dass in der von der Jury identifi-zierten einzig vertretbaren Lösung für die Hochhäuser des 2. Preisträgers aus dem Qualifizierungswettbewerb nach den Förderbedingungen des Landes kein Wohnungsbau förderfähig ist. Dies würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass keine einzige Wohnung an die-ser Stelle realisiert wird. Das darf vor dem Hintergrund des Kölner Wohnungsmangels nicht sein. Daher ist der Investor an dieser Stelle aus der entsprechenden Pflicht zu entlassen, um eine städtebaulich und architektonisch ansprechende Lösung für diese markante Stelle des Stadtbildes zu bekommen und gleichzeitig mehrere Hundert Wohnungen schaffen zu können.

Damit sich aus dieser vorgeschlagenen Regelung kein Präzedenzfall entwickelt, der das Kooperative Baulandmodell aushebelt, muss für vergleichbare Fälle eine klare Ausnahmeregelung formuliert werden. Diese zum Beschluss vorzulegen, wird die Verwaltung in dem hin-zugefügten Punkt 6 aufgefordert.

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Christian Beese

Christian Beese

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Ralph Sterck, MdR

Ralph Sterck, MdR

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