Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
19.06.2007 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Fraktion von SPD, Grüne und FDP haben folgenden Beschluss in der Sitzung des Rates am 19. Juni 2007 herbeigeführt. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ein erstes Maßnahmenpaket zu schnüren, das folgende Bausteine berücksichtigt und eine ausgewogene wie effektive Balance zwischen präventiven und repressiven Maßnahmen gewährleistet. Präventive und unterstützende Maßnahmen • Ein Baustein im Bereich der unterstützenden Maßnahmen für Jugendliche ist die Ausweitung der Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit muss in Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern als auch außerschulischen Partnern wie ASD, Polizei u.a. der Tendenz entgegenwirken, Gewalt als Konfliktlösung einzusetzen. Die Schule sollte ihren Standortvorteil und ihre Interventionsmöglichkeit nutzen, auf Geschehnisse in und an Schulen zeitnah zu reagieren. Bereits bestehende gewaltpräventive Ansätze in der Schulsozialarbeit sind weiterzuentwickeln. • Weiterhin bittet der Rat die Verwaltung, die aufsuchende Arbeit der mobilen Streetworker zu stärken. Besonders in Stadtteilen mit hoher sozialer Belastung bildet ihre Arbeit eine Brücke zwischen den Cliquen der Jugendlichen wie den örtlichen Jugendeinrichtungen. Erforderlich ist eine kritische Bestandsaufnahme, welche der präventiven Maßnahmen sich bewährt haben und welche Maßnahmen optimiert werden können. Voraussetzung ist eine intensive Kommunikation mit den Jugendhilfeträgern und Sozialraumkoordinatoren. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erforderlichen Schritte mit den freien Träger abzustimmen. Sanktionsorientierte und erzieherische Maßnahmen • Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kooperationspartnern Polizei und Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pilotprojekt zu entwickeln, welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus des Jugendrechts“ eine konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafrechtliche Verfahren zu verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen. Das Projekt sollte ähnlich dem Stuttgarter Modell eine wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) erfahren. Hierbei sind Ressourcen vor Ort zu nutzen. Zudem fordern wir die Verwaltung auf dem Rat nach einem halben Jahr dem Rat einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Ziel muss ein vernetztes und verzahntes Konzept sein („Netz des Jugendrechts“). • Des weiteren bitten wir um Prüfung, inwieweit sich für Fälle leichter Kriminalität sogenannte „Teen-Courts“ eignen. Das kriminalpädagogische Jugendprojekt, in dem ein Schülergremium erzieherische Maßnahmen gegen jugendliche Straftäter ausspricht und damit versucht die Einsichtsfähigkeit junger Täterinnen und Täter im gerichtlichen Verfahren zu steigern, wird in mehreren Bundesländern - in NRW etwa in Siegen - erfolgreich praktiziert. • Die bereits existierende Intensivtäterbetreuung in Köln ist über das bestehende Programm hinaus auszubauen. Darüber hinaus wir die Verwaltung gebeten, ein integratives Gesamtkonzept zu entwickeln . Dabei sind die Anregungen, die im Ratsbeschluss vom 27. März 2007 benannt wurden, zu prüfen und das Ergebnis den beteiligten Ausschüssen zur weiteren Beratung vorzulegen. Maßnahmenkonzept der frühen Prävention: Entwicklung von Handlungsfeldern Das zu entwickelnde Gesamtkonzept sollte sich auf folgende Handlungsfelder konzentrieren und bereits bestehende Lösungsansätze weiterentwickeln: • Einrichtung und Vernetzung von integrierten Frühwarnsystemen für Köln • Verbesserung des Wohnumfeldes • Kindertagesstätten • Schulen (insbesondere Schulsozialarbeit) • Sozialraumorientierung • Familien (u.a. häusliche Gewalt) • Jugendarbeitslosigkeit • Weiterentwicklung der Arbeit in Jugendzentren • Weiterentwicklung und Stärkung des Allgemeinen Sozialen Dienstes • Weiterentwicklung des Netzwerkes „Erziehung in Schule“ nach dem Porzer Modell • Aufnehmendes „Suchtclearing“ im öffentlichen Bereich; durch unmittelbare Kooperation mit den Ordnungskräften soll die direkte Zuführung von auffälligen, jungen Drogenabhängigen bei der Haftentlassung in ein Hilfesystem optimiert werden (Bindeglied zwischen Ordnungs- und Hilfsmaßnahmen) Begründung: Das vom Rat beschlossene Hearing zur Jugendkriminalität erörterte eingehend die Ursachen einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gerade bei Jugendlichen und nahm eine Bestandsaufnahme der bisherige Maßnahmen und Angebote im Jugendhilfebereich vor (vgl. auch schriftliche Zusammenstellung der Verwaltung zum Hearing „Jugendkriminalität“ am 21.05.07). Die Fachtagung zeigte auf, dass nur ein Gesamtkonzept bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität erfolgreich sein kann, welches alle Ursachen, die Jugendkriminalität fördern, sowie alle Instrumente, die Kinder und Jugendliche stärken, in die Überlegungen mit einbezieht. Die Antragsteller halten es für erforderlich, dass die Verwaltung in einem ersten Schritt einige der im Hearing erörterten Bausteine zur Bekämpfung der Jugendkriminalität aufgreift und deren Chancen auf eine zeitnahe Umsetzung prüft. Einer zunehmenden Gewaltbereitschaft ist jedoch über eine wenn auch noch so gute Präventionsarbeit alleine nicht beizukommen. Daher muss der Erhalt und Ausbau der präventiven Unterstützung begleitet werden durch wirksame Sanktionsmaßnahmen bei der Kinder- und Jugendkriminalität, besonders in den Stadtteilen, die eine besondere Problemlage aufweisen. Erforderlich erscheint ein koordinierter und vernetzter „Dreiklang“ aus Prävention, konkreter Hilfestellung und Sanktion. Alle Beteiligten sind aufgefordert, auch gegenüber Kindern und Jugendlichen eine unmissverständliche Haltung gegen Gewaltkriminalität zu demonstrieren. Wir appellieren in diesem Zusammenhang an das Land, das ihm zur Verfügung stehende Instrumentarium der Kriminalitätsbekämpfung umfassend auszuschöpfen. Repressive Maßnahmen müssen dem Leitsatz folgen: „Nur eine schnelle Strafe ist auch eine wirkungsvolle Strafe“. Die individuellen Ursachen der Kinder- und Jugendkriminalität können zudem nicht losgelöst von familiären Strukturen betrachtet werden. Defizite in der Erziehung und auch zunehmende Gewaltbereitschaft in Familien stehen in engem Zusammenhang mit gesellschaftlichen Problemen wie Perspektivlosigkeit, Mängeln im Bildungssystem und Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität muss daher als gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Angesichts der aktuellen Jugendkriminalität ist daher nicht nur Jugendamt, Polizei und Justiz gefordert, sondern ebenso weitere gesellschaftliche Bereiche wie Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsbetriebe oder die interkulturelle Arbeit. Das Erreichen und die Einbeziehung der Familien müssen einen besonderen Stellenwert erhalten.