Tierfriedhof

08.10.2001 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion stellte folgende Anfrage in den kommenden Sitzungen des Gesundheits- sowie des Umwelt- und Grünausschusses: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Dresden, Stuttgart und weiteren 51 Kommunen haben Tierfriedhöfe eingerichtet, wo Besitzer ihre Haustiere mit Würde begraben können. In Köln besteht im Falle des Todes für die Trauernden nur die Möglichkeit den toten Tierkörper über den Tierarzt einer Tierkörperverwertungsanstalt zu zuführen. Wir stellen deshalb folgende Fragen: 1. Welches Gelände weist nach Auffassung der Verwaltung alle erforderlichen Ansprüche für einen Tierfriedhof auf, die sich aus den Hygienerichtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen (NRW) und dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ergeben? 2. Welches Gelände erfüllt einerseits die erforderlichen Bodenbeschaffenheiten und andererseits die erforderlichen Wasserverhältnisse? 3. Wie kann der Antrag auf Errichtung eines Tierfriedhofes beim Bauordnungsamt unter Hinzuziehung des Gesundheitsamtes (Hygienevorschriften), des Veterinäramtes (Tierkörperbeseitigungsgesetz, Tierkörperbeseitigungsanlagen), dem Geologischen Landesamt (Bodenbeschaffenheit, Bodenansprüche), der Bezirksregierung (Obere Wasserbehörde), dem Ordnungsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt (allg. rechtliche Vorschriften für Gewerbetreibende) im Sinne des Antragstellers verkürzt werden, so dass eine minimaler Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand sicher gestellt wird? 4. Ist eine Satzung oder Benutzungsordnung als Vertrag zwischen der Stadt Köln und einem privaten Betreiber eines Tierfriedhofes zulässig und wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit den Betrieb eines Tierfriedhofes einem Tierheim, als deren zusätzlichen Service unter Aufsicht eines Tierarztes, zu überlassen? 5. Liegen der Verwaltungen Erfahrungen im Bereich Tierfriedhöfe anderer Städte vor wie sie bereits in Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart betrieben werden?

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